IGAB Nalbach: Aufruf

WICHTIGE TERMINSACHE

An alle Grundstücks- und HauseigentümerInnen in der Großgemeinde Nalbach die im Jahr 2001 einen Schadenseintritt im bergbaulichen Einwirkungsbereich an Haus- und Grundeigentum durch den Bergbau, an die DSK gemeldet haben, oder ein Gutachten eines von der DSK gestellten Gutachters für Bergbauschäden erhalten haben!

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensmeldungen und Gutachten aus dem Jahr 2001 laufen am 31.12.2004 aus.

Bei der IHK Saarland ist seit dem 01.07.2002 eine Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus Bergschadensersatzansprüchen eingerichtet. Sie kann nur in den Fällen angerufen werden, wenn der/die AntragsstellerIn bereits die Abteilung für Marktscheidewesen und Bergschäden der DSK eingeschaltet hat und die Schadens-sache noch nicht endgültig geklärt werden konnte. Zur Anrufung der Schlichtungs-stelle ist ein vorgefertigter Antrag in dreifacher Ausführung einzureichen. Anträge können bei Peter Lehnert, Nalbach, Hubertusplatz 2, in Saarbrücken bei der Schlichtungsstelle in der IHK oder im Internet unter der ADR: www.saarland.ihk.de Rubrik: Recht & Fairplay heruntergeladen werden.