Fürsorgepflicht gegenüber den unter dem Bergbau leidenden Menschen

Offener Brief an das Bergamt Saarbrücken, Herrn Hans-Werner Schmitt

Der besseren Lesbarkeit halber finden Sie den Brief auch in diesem PDF-Dokument

Sehr geehrter Herr Schmitt,

am Sonntag Mittag um 13:38 Uhr gab es im Kohleabbaugebiet Lebach das bisher heftigste bergbaubedingte Erdbeben. Es gab zwei tosende Schläge, unser Haus wackelte so stark, dass ich zum ersten Mal, seit wir durch den Bergbau terrorisiert werden, Angst um mein Leben hatte.

Nachdem ich der heutigen Presse entnahm, dass der DSK-Pressesprecher Pohmer das Beben als eine Folge eines Förderstopps vom 05. – 10.02.05 vermutet, habe ich mir noch einmal Ihre Sonderbetriebsplanzulassung vom 30.06.04 durchgelesen.

Nebenbestimmung 2. besagt: „Während des Abbaus der Strebe 8.9-Ost und 8.10-Ost Flöz Schwalbach sind … folgende Randdaten einzuhalten:

Maximale Stillstandsdauer delta Tmax  1,5 d
Maximale Anfahrgeschwindigkeit nach Stillständen  1,5 d (je nach Höhenniveau) Vo = 2,6 – 3,3 m/d“

Bei dieser Lektüre ergeben sich mehrere Fragen und Folgerungen:

1.Mit einem Förderstopp von 5 Tagen zur angeblichen Durchführung anderer Arbeiten ist die Nebenbestimmung zur maximalen Stillstandsdauer von der DSK nicht eingehalten. Hat die DSK dies mit Ihnen und in welcher Form abgestimmt?

a)Wenn nein, welche Konsequenzen leiten sich daraus ab?

b)Wenn ja, welche gravierenden Gründe lagen vor, dass die Nebenbestimmung außer Kraft gesetzt wurde? Sind Ihnen unsere Schäden und Ängste, die Sie damit in Kauf nehmen und am Sonntag mit ausgelöst haben, weniger wert als ein Gefälligkeitsdienst für die DSK?

2.Wenn die maximale Stillstandsdauer höchstens 1,5 Tage betragen darf – über Ausnahmebestimmungen ist in der Zulassung nichts zu finden – , ist es logisch nicht nachvollziehbar, dass eine Nebenbestimmung für den Fall von Stillständen von mehr als 1,5 Tagen aufgeführt ist, denn dieser Fall ist ja eigentlich ausgeschlossen.

a)Ist diese Nebenbestimmung für die Anfahrgeschwindigkeit für den Notfall eventueller technischer Probleme aufgenommen?

b)Oder gehen Sie davon aus, dass die DSK sich ja doch nicht an die Nebenbestimmungen hält. (Ich denke noch daran, dass der der damalige Bergwerksdirektor Heck bei der abschließenden Sitzung wegen der „Erschütterungsgutachten“ im Oberbergamt im Sommer 2002 erwähnte, dass der 7-Tage-Betrieb, zu der die DSK auch damals verpflichtet war, aus technischen Gründen gar nicht durchführbar sei.)

3.Herr Pohmer betonte gemäß einer Meldung in den Medien, die Vorgaben für die Anfahrgeschwindigkeit nach einem längeren Stillstand seien eingehalten worden. Diese Auflage ist übernommen aus dem Gutachten von Prof. SROKA zur „Erschütterungsminderung“ mit dem Ziel der Reduktion von Häufigkeit und Heftigkeit der bergbaubedingten Erdbeben. Wenn diese Nebenbestimmung von der DSK beachtet und eingehalten wurde, in der Folge davon das stärkste Beben, das wir bisher zu erleiden hatten, ausgelöst wurde, dann bedeutet dies, dass diese Auflage mit all ihrem wissenschaftlichen Anstrich nichts wert ist.

4.Gemäß Nebenbestimmung 10 sind „die durch Erschütterungs- … Erkenntnisse … bei Bedarf zu analysieren, zu bewerten und dem Gutachter Prof. Dr. Sroka vorzulegen …“. Ist nach diesem Menschen bedrohenden Beben vom Sonntag für Sie schon der Zeitpunkt für eine Analyse und Bewertung gekommen? Zu welchem schadensreduzierenden Ergebnis sind Sie dabei gekommen?

5.Nebenbestimmung 3 lautet: „Sollte der Abbau erhebliche Erderschütterungen auslösen, so bleiben nachträgliche Auflagen mit dem Ziel der Erschütterungsminderung vorbehalten.“ Den Bebendaten der Messstation in Straßburg ist zu entnehmen, dass seit Abbaubeginn im Juli 2004 schon 5 Beben eine Stärke von 2,9 und mehr (Tendenz steigend!!) hatten:

15.10.2004 11:01 2,9
15.11.2004 15:26 2,9
09.12.2004 08:43 3,0
13.02.2004 13:58 3,4

Wann ist es auch in Ihren Augen an der Zeit, nachträgliche Auflagen zu erteilen und welcher Art werden Sie sein?

Die Angst und Wut hat nach dem schweren Beben mehr als 170 Menschen veranlasst, bei der Polizeiinspektion Lebach anzurufen – viele weitere haben es versucht, sind aber wegen Leitungsüberlastung nicht durchgekommen, mehr als 100 Menschen hätten sich den Sonntagnachmittag auch gemütlicher vorgestellt als sich in der Kälte am Lebacher Rathaus zu versammeln und anschließend beim Ministerpräsidenten über die von ihm als obersten politischen Repräsentanten zu verantwortenden Zustände zu beschweren.

Sie haben als Aufsichtsbehörde nicht nur – wie Sie es bei Ihren routinemäßigen Genehmigungen des Sofortvollzugs grundsätzlich und einseitig tun – die Interessen eines mit Milliarden € Subventionen abgesicherten Privatunternehmens zu vertreten, sondern Sie haben auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den unter dem Bergbau leidenden Menschen. Aus diesem Grund erwarte ich von Ihnen befriedigende Antworten auf meine Fragen und daraus abgeleitet eine Verbesserung unserer unerträglichen Situation. Es ist unerlässlich, dass unter diesen Umständen der Bergbau im Saarland umgehend eingestellt wird.

Für die IGAB Falscheid und Umgebung

Gerhard Ziegler
(Vorstandssprecher)

Dieses Schreiben wurde per Mail zur Kenntnisnahme auch an Ihre übergeordnete Behörde, das Wirtschaftministerium, dem Ministerpräsidenten und den Medien zugesandt.