Bergamt auflösen

Bergbehörden: Rechtlich äußerst bedenkliches Verfahren

Wie in der Saarbrücker Zeitung vom 16.02. nachzulesen ist, muss sich das Bergamt derzeit wegen einer Anfrage der Bergbaubebenbetroffenen erst mit dem Oberbergamt beraten. „Eine auf den ersten Blick eher harmlose Meldung, die allerdings eine neue Gewichtung bekommt, wenn man sich an das Zulassungsverfahren Westfeld der Grube Warndt/Luisenthal erinnert“, so der Sprecher der saarländischen Bergbaubetroffenen Manfred Jost.

Dort hatte das Oberbergamt das Bergamt schriftlich angewiesen, bergbauliche Zulassungen (vor deren Veröffentlichung) erst dem Oberbergamt vorzulegen.

Abgesehen davon, dass nach Ansicht von Jost die vorgesetzte Behörde die Existenzberechtigung ihrer nachgeordneten Behörde in Frage stellt, sei dies ein rechtlich äußerst bedenkliches Verfahren, da Widersprüche gegen Entscheidungen des Bergamtes beim Oberbergamt einzulegen sind und mit diesem „Maulkorberlass“ die Widerspruchsbehörde bereits im Ansatz sicherstellen kann, dass ausschließlich genehme Zulassungen, Verfügungen und Meinungen die nachgeordnete Behörde verlassen.

Für die saarländischen Bergbaubetroffenen gibt es hieraus nur eine Forderung, nämlich eine Behörde, die Offenkundigkeit ihre Eigenständigkeit verloren hat, gleich aufzulösen und die einzusparenden Gelder zukunftssichernd zum Erhalt von Grundschulen einzusetzen.

Völklingen, den 16.02.2005

Manfred Jost