Bergschadensbeauftragter Lebach: Info 16.03.2005

Am Dienstag, den 15. März 2005 hat im Wirtschaftsministerium in Saarbrücken unter Moderation von Wirtschaftsminister Georgi die auch an dieser Stelle angekündigte größere Besprechung stattgefunden. Teilnehmer waren neben Prof. Sroka, dem durch die Landesregierung eingeschalteten Gutachter, Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Bergamts und des Oberbergamts und der DSK auch die Vorstände der Interessengemeinschaften, die betroffenen Bürgermeister und Ortsvorsteher, die Firma DMT (zuständig für die seismischen Messungen usw.) und meine Person als Bergschadensbeauftragter. Inhaltlich ging es um die Darstellung der durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der starken Erderschütterungen und um die Kriterien zur Regulierung erschütterungsbedingter Schäden. Für Laien ist die inhaltliche Wiedergabe der Runde nicht leicht nachvollziehbar. Mittlerweile verfügen jedoch die meisten der interessierten Kreise über so viel Fachwissen, dass sie die nachstehenden Ausführungen verstehen werden:

Berichtet wurde über die erfolgte erste Sprengung, deren Ergebnisse bisher jedoch noch nicht ausgewertet werden konnten. Am Freitag, den 18. März 2005 soll am Vormittag die zweite Sprengung erfolgen. Die Sprengungen werden jeweils ca. 150 m im Vortrieb des Abbaus in das „Liegende“, also nach unten angebracht, weil dort die Sandsteinschichten liegen, die für die schwereren Erschütterungen verantwortlich sind. Die Sprengungen werden jeweils im Abstand von 40 bis 50 m entsprechend zum voranschreitenden Abbau durchgeführt und in der Stärke an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Der Effekt dieser Maßnahmen, die die Sandsteinschicht verletzen und hier die für die starken Erschütterungen maßgebliche Spannkraft nehmen sollen, bleibt abzuwarten.

Der Vertreter des Bergamts stellte klar, dass das untertägige Abbaugeschehen praktisch permanent durch einen Vertreter der Behörde vor Ort und durch die Auswertung laufender Maschinenprotokolle amtlich kontrolliert wird.

Ein Schwerpunkt des Gesprächs galt der weithin als unbefriedigend empfundenen und in ihrer Linie nicht ganz durchschaubaren Regulierung von Erschütterungsschäden außerhalb des Abbaugebiets. Erfreulicher Weise stellte Prof. Sroka klar, dass die hier immer wieder bemühte DIN 4150 Teil III ebenso wie eine demnächst in Polen in Kraft tretende Norm, die eine Schwellenwertverbindung zwischen auftretender Schwinggeschwindigkeit und der Wahrscheinlichkeit von Gebäudeschäden herstellen, nur für unbeschädigte Gebäudesubstanzen Geltung beanspruchen können. Für vorgeschädigte Gebäude –hierzu zählen praktisch alle unsere Anwesen, die seit Jahren einem Dauerbombardement von teils größeren und überwiegend sehr vielen kleinen Erschütterungen ausgesetzt sind- enthalten die Normen keine Aussagekraft. Hier bleibt nur die Möglichkeit einer bauphysikalischen Untersuchung durch Experten. Es bestand im Ergebnis Klarheit unter allen beteiligten Gruppen, dass die starre Regelung (mindestens 5 mm/sek. festgestellte Schwinggeschwindigkeit) kein, zumindest kein allein taugliches Kriterium für die Annahme einer bergbaulichen Kausalität sein kann. Die DSK-Vertreter verwiesen darauf, dass sie bisher bereits auch andere Werte wie die Beschleunigungswerte und die Erschütterungsdauern in die Beurteilung einbeziehen. Es wurde jedoch nicht transparent, wann, mit welchem Gewicht und mit welcher Konsequenz dies erfolgt.

Weiterhin wurde gesprochen über das vorhandene seismografische Erfassungsnetz und die Möglichkeit und Notwendigkeit seiner Ergänzung. Bekanntlich gibt es keinen tauglichen mathematischen Algorithmus, wonach die auftretende Schwinggeschwindigkeiten sich mit der Entfernung vom Abbaugebiet linear oder nach einer sonstigen mathematischen Funktion abbauen. Oft liegen Immissionswerte fern des Abbaugeschehens höher als in dessen Nähe und umgekehrt. Dies bedeutet zugleich, dass festgestellte Erschütterungswerte nur Aussagekraft haben für den konkreten Aufzeichnungsort des Seimografen. Ein projizierendes Berechnen der gemessenen Werte auf andere Punkte (Inter- oder Extrapolieren) gibt daher die Wirklichkeit nicht zuverlässig wieder.

Wegen der festgestellten Fragwürdigkeit wohl aller allgemeinen Kriterien für eine Zuordnung festgestellter Gebäudeschäden zum Bergbaugeschehen außerhalb des klassischen Einwirkungsbereichs schlug ich daher vor, auf diese Kriterien insgesamt zu verzichten und eine Bestandsaufnahme zu allen Gebäudesubstanzen vorzunehmen, mit der dann im Falle einer Schadensmeldung ein Abgleich vor Ort erfolgen kann. Ob dieser Vorschlag umgesetzt wird, bezweifele ich. Allerdings versprach Wirtschaftsminister Georgi die Einsetzung eines kleineren Expertenkreises, der neue Kriterien zur Schadensregulierung in den von den Erschütterungen betroffenen Fernbereichen entwickeln soll. Ich werde an dieser Runde teilnehmen und Sie auf dem Laufenden halten.

Am Donnerstag, den 17. März 2005, hat der Stadtrat Lebach sich umfassend mit der Bergbauproblematik befasst. Wegen des am Mittwochmorgen liegenden Redaktionsschlusses zur Einsendung der Manuskripte für den „Lebacher Anzeiger“ kann ich Ihnen über das Ergebnis der Sitzung erst in der nächsten Woche berichten.

G. Hontheim
Bergschadensbeauftrager