Petitionsausschuss: Der Bund hat keine Eingriffsmöglichkeit

Protestbrief der IGAB-Reisbach zu den bergbaubedingten Steinkohle-Erdbeben

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

auf die unzumutbare Belastung der Bevölkerung durch Starkbeben hatten wir Sie in den letzten Monaten mehrfach hingewiesen. Gegen 22.00 Uhr ereignete sich am 10.5.2005 in Reisbach erneut ein Beben, das mit einem Richterskalenwert von 3,5 das bisher stärkste Beben war. Binnen Minuten wurde ich als IGAB-Vorsitzender von einer Reihe geängstigter Bürger angerufen. Bewohner stürzten in Panik auf die Straße, Kinder wurden wach und schliefen erst nach Stunden wieder ein.

Das Auftreten des bisher stärksten Bebens belegt unsere mehrfach geäußerte Auffassung, dass die von der sogenannten Expertengruppe vorgeschlagenen Maßnahmen wirkungslos sind.

Auch bei zukünftigen Abbauten ist wegen vorhandener Sandsteinschichten mit starken Beben zu rechnen. Dies wurde von Vertretern der DSK bei der Gesprächsrunde im Wirtschaftsministerium am 15.3.2005 mitgeteilt. Das bedeutet, dass bei Fortführung des Abbaus die Bevölkerung noch viele Jahre ein Leben in Angst führen müsste.

Wir bitten Sie, diesen ständigen Terror zu beenden. Da die DSK offenbar nicht über die fachliche und technische Kompetenz verfügt, um Starkbeben bei den geologischen Gegebenheiten des Bergwerks Ensdorf zu vermeiden, kann dies nur über einen Abbaustopp erreicht werden.

Aussagen von Politikern, nicht das Land, sondern der Bund oder sogar die EU seien in diesem Zusammenhang gefordert, zeugen von Unkenntnis der bestehenden Rechtlage. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Protokoll der gemeinsamen Sitzung vom Ausschuss für Eingaben des saarländischen Landtags und vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 03. Februar 2004. Der relevante Auszug ist diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

IGAB-Reisbach
(Der Vorstand)

Protokollauszug aus der gemeinsamen Sitzung vom Ausschuss für Eingaben des saarländischen Landtags und vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, 03. Februar 2004

Ministerialrat Dr. Kullmann (Bundesregierung) erläutert, es lägen Petitionen der FULKO und Herrn Jost vor. Die Petition der FULKO beinhalte die Forderungen nach einem sofortigen Abbaustopp ….

Die Ausführung des Bundesberggesetzes sei Sache des jeweiligen Landes, das auch die zuständigen Behörden im Detail mit einem abgegrenzten Kompetenzbereich zu bestimmen habe; im Saarland seien dies die Bergbehörden. Wegen dieser Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Ländern gebe es keine Einflussmöglichkeit des Bundes auf das Verwaltungshandeln des Landes. Insofern sei das Land für die Petition der FULKO (d.h.: Abbaustopp) zuständig; der Bund habe keine Eingriffs- und Einwirkungsmöglichkeit.