“Expertenvorschläge“ wirkungslos – Einstellung des Abbaus

Pressemitteilung der IGAB Reisbach e.V.

In der Vergangenheit wurde das Wirtschaftsministerium des Saarlandes von den Bergbaubetroffenen mehrfach darauf hingewiesen, dass die von der sogenannten „Expertengruppe“ vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung von Starkbeben wissenschaftlich fragwürdig sind und von daher mit hoher Wahrscheinlichkeit wirkungslos sein würden.

So wurde von uns auf der Sitzung der Arbeitsgruppe „Erderschütterungen“ am 15.3.2002 die nachfolgende Folie zur Diskussion gestellt, die belegte, dass nach Umsetzung der Sroka-Vorgaben Mitte Januar 2002 im Monat Februar 2002 mit 30 „Starkbeben“ – dies entspricht einer Zunahme von mehr als 20% – die größte bis zu diesem Zeitpunkt ermittelte Anzahl von „Starkbeben“ zu verzeichnen war. Außerdem wurde auf Widersprüche zwischen den Gutachten von Sroka und dem Erdbebengutachten von Prof. Wilke(*1) hingewiesen. Eine Reaktion der Bergbehörden erfolgte nicht.

Das Auftreten der bisher stärksten Beben belegt die Richtigkeit unserer damaligen Einschätzung und wirft gleichzeitig die Frage nach der Fachkompetenz der saarländischen Bergbehörden und der von ihnen installierten Expertengruppe auf.

Auch bei zukünftigen Abbauten ist wegen vorhandener Sandsteinschichten mit starken Beben zu rechnen. Dies wurde von Vertretern der DSK bei der Gesprächsrunde im Wirtschaftsministerium am 15.3.2005 eingeräumt. Das bedeutet, dass die Bevölkerung bei Fortführung des Abbaus noch viele Jahre ein Leben in Angst führen muß. Zum Schutz der Bevölkerung verbleibt als einzige Handlungsoption nur noch die Einstellung des Abbaus.

Für diese Entscheidung sind alleine die saarländischen Bergbehörden zuständig. Aussagen von Politikern, nicht das Land, sondern der Bund oder sogar die EU seien in diesem Zusammenhang gefordert, zeugen von Unkenntnis der bestehenden Rechtlage. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Protokoll der gemeinsamen Sitzung vom Ausschuss für Eingaben des saarländischen Landtags und vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 03. Februar 2004. Der relevante Auszug ist diesem Schreiben beigefügt.

IGAB-Reisbach
(Der Vorstand)

Protokollauszug aus der gemeinsamen Sitzung vom Ausschuss für Eingaben des saarländischen Landtags und vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, 03. Februar 2004

Ministerialrat Dr. Kullmann (Bundesregierung) erläutert, es lägen Petitionen der FULKO und Herrn Jost vor. Die Petition der FULKO beinhalte die Forderungen nach einem sofortigen Abbaustopp ….

Die Ausführung des Bundesberggesetzes sei Sache des jeweiligen Landes, das auch die zuständigen Behörden im Detail mit einem abgegrenzten Kompetenzbereich zu bestimmen habe; im Saarland seien dies die Bergbehörden. Wegen dieser Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Ländern gebe es keine Einflussmöglichkeit des Bundes auf das Verwaltungshandeln des Landes. Insofern sei das Land für die Petition der FULKO (d.h.: Abbaustopp) zuständig; der Bund habe keine Eingriffs- und Einwirkungsmöglichkeit.

(*1) Bereits 1998/1999 führte der Abbau zu starken Beben. Damals erstellte Prof. Wilke im Auftrag der Bergämter das erste Bebengutachten. Wilke wurde von den Bergämtern als Bebenfachmann bezeichnet. Die zentralen Feststellungen von Wilke und Sroka waren gegensätzlich. Nur einer der beiden konnte Recht haben. Für uns Bergbaubetroffene war es irritierend, dass die Fachbehörden Bergamt und Oberbergamt trotz unserer Bitte nicht bereit waren, diese Widersprüche fachlich zu bewerten.