Richter weisen Kohlegegner zurück

Leserbrief zu: „Richter weisen Kohlegegner zurück“, SZ vom 01.06.05

Wieder einmal wurde den Bergbaubetroffenen vom Verwaltungsgericht Saarlouis ihre Chancenlosigkeit bei einem Rechtsstreit mit dem Bergbaubetreiber hautnah vor Augen geführt. Wie immer, wenn ein einzelner durch den Kohleabbau Geschädigter ohne die Möglichkeit eines Rechtsschutzes gegen die milliardenschwer subventionierte DSK antritt, lässt die kraft Bundesberggesetz einäugige Justizia nur einen Sieger zu.

Eingriffe in die Natur erzeugen Widerstand. Wenn ich aber daran denke, dass Gegner von Windkrafträdern, Solaranlagen und Flugplatzerweiterungen gelegentlich vor Gericht Erfolg haben, könnte ich neidisch werden. Wenn man sich vor Augen hält, wie viele Menschen in Fürstenhausen von der DSK aus ihrem Dorf vertrieben wurden, weil ihre Häuser unbewohnbar wurden, so kann man zu der Ansicht kommen, dass hierzulande nistende Waldvögel, Kröten und Reiher mehr Chancen auf Erhalt ihres Lebensraumes haben als Bergbaubetroffene, die der Genehmigungspraxis des Bergamtes und der Rechtsauslegung nach dem Bundesberggesetz ausgeliefert sind.

Es wird Zeit, dass das Bundesberggesetz eine Fassung bekommt, die einer Demokratie würdig ist.

Gerhard Ziegler, Lebach-Falscheid