Mitgefühl mit Bergbau-Betroffenen

Während manche Zeitgenossen teilweise aus Unkenntnis keinerlei solidarische Empfindungen zeigen, tut es den Betroffenen direkt wohl, wenn es auch weiter entfernt Menschen gibt, die den unter den Folgen des Steinkohle-Abbaus leidenden Mitbürgern ihr Mitgefühl ausdrücken.

Als Beispiel soll nachfolgend aus einem Brief zitiert werden, den ein 92jähriger Mann aus Homburg im Mai an einen Eidenborner Einwohner geschrieben hat:

„Lieber Rudolf,
die Erderschütterung von 3,5 gestern ließ mich spontan wieder einmal an Dich denken – und an den Kummer, den Dir diese Ereignisse bereiten.
Mit Naturkatastrophen kann man vielleicht noch leben, ohne im Innersten aufgewühlt und vom Ärger zermürbt zu werden; aber von Menschen verursachte Ärgernisse, die man für vermeidbar und im Grunde für sinnlos erkennt, die man allem Bemühen zum Trotz aber nicht abstellen oder ändern kann, das wurmt und nagt an der Seele.
Darum ist die Empörung der betroffenen Bevölkerung – und somit auch Deine eigene – sehr gut zu verstehen.
Es ist ja nicht damit getan, daß eventuelle Schäden an Häusern ausgebessert oder vergütet werden; es ist einfach das Lebensgefühl, die Sorge um Haus und Heimat, die betroffen und verletzt sind.Dafür auf die Barrikaden zu gehen ist nur zu verständlich.
Und ein Mann Deiner Gemütsart und Einstellung zu Heim und Heimat erlebt all das ja sicher noch intensiver und schmerzlicher.
Deswegen habe ich bei der gestrigen Meldung sofort an Dich denken müssen. “ ……

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Ein „Anwalt der Verzweifelten“

In einem bebilderten Artikel der BILD-Zeitung (Saar-Ausgabe) vom 20.Juli 2005 wird ein Loblied gesungen auf einen Rechtsanwalt, der in Schiffweiler wohnt und seine Kanzlei in Zweibrücken hat.Er kennt aus eigener Erfahrung die Schwierigkeit der Bergbaugeschädigten , zu ihrem Recht zu kommen.Wie aus ähnlichen Fällen bei der DSK bekannt, sollte auch seine Mutter von der Steinkohlefirma über den Tisch gezogen werden.Sie sollte für die unstrittigen Bergschäden damals mit 5000 DM abgespeist werden.

Durch Einschalten des Rechtsanwaltes wurden es 25 000 DM. Nach Aussage des Anwalts konnte er (laut Bildzeitung) bisher immer außergerichtlich einen schnellen Erfolg erzielen.Im Schadensfall sei das Opfer gegenüber der DSK immer in der Beweispflicht.
Folgerung des Anwalts: „Wer nicht um sein Recht kämpft, hat schon verloren.“

Peter Haberer, Lebach