Fragen zu „unseriösem Verhalten“ im aktuellen Kohle-Streit an der Saar

Bezug Saarbrücker Zei tung vom 26.11.2005 /Wirtschaftsteil:“Bergleute erleichtert nach Gerichtsurteil“

Es ist schon blamabel, wenn IGBCE, SPD und Journalisten ständig von einem „Gerichtsurteil“ sprechen; denn in der Hauptsache ist bis jetzt kein URTEIL vom Verwaltungsgericht gefällt worden. Die Richter müssen sich fragen lassen, ob sie in Sachen Bergbau und seinen Folgen noch „im Namen des Volkes“ Recht sprechen. Formal lässt sich vieles so interpretieren; doch selbst Richter sprachen öffentlich schon von Ungereimtheiten,ja gar möglichen verfassungsrechtlichen Unvereinbarkeiten des Bergrechts. In den Gerichtsverfahren zeigt sich immer wieder bei der Abwägung der Interessen, dass die Ansprüche der Unternehmung höher bewertet werden als die demokratischen Grundrechte der betroffenen Bürger.

Das rechtliche Hickhack im Streit um den Kohle-Abbau ist großenteils bedingt durch den so genannten SOFORTVOLLZUG.Diese Praxis wird von der Aufsicht im Saar-Bergbau seit 14 Jahren geübt und üblicherweise von den Verwaltungsrichtern abgesegnet.Nur im aktuellen Fall das Widerrufs einer Abbau-genehmigung richtete sich der Sofortvollzug des Bergamtes gegen das Steinkohle-Unternehmen. Sonst betrafen die eigentlich für Ausnahmen (’Gefahr im Verzug’) vorgesehenen Sofort-Massnahmen die Rechte der vom Bergbau betroffenen Bürger.

Regelmässig wurden Abbau-Genehmigungen von der Bergbehörde erteilt, ohne dass die Betroffenen den verfassungsmässig verbürgten Rechtsweg gegen belastende Verwaltungsakte auschöpfen konnten. Jedenfalls gab man sich bei der Aufsichtsbehörde kürzlich wenig Mühe beim Widerruf einer Genehmigung:Die mangelhafte Begründung mit nur einem einzigen Satz veranlasste das Verwaltungsgericht, den Abbaustopp aufzuheben.

(Die schlimme Folge eines Sofortvollzugs ist die Fortsetzung der Kohleförderung, womit unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Wer sich doch gegen die Beschneidung seines Rechtsweges zu wehren sucht, dem wird die finanzielle Belastung bitter aufstossen:Denn beklagtes Bergamt und ‚automatisch’ beigeladene DSK beauftragen externe Anwaltskanzleien, so dass zwei Briefe zu je 630 Euro zuzüglich Gerichtskosten den einzelnen Bürger finanziell überfordern. Nach dem unternehmenfreundlichen Bergrecht sind keine Sammelklagen, sondern nur Einzelklagen erlaubt. Dabeihätte man das Bundesberggesetz leicht durch eine Novelle bürgerfreundlich machen können, wie es vor langen Jahren der CDU-Oppositionsführer Peter Müller und der jetzige Bergbau-Mediator Hontheim zu recht gefordert hatten. In der Folgezeit gab es reichlich verbale Forderungen und Versprechen zum Sofortvollzug von saarländischen Politikern, ohne dass sich etwas änderte)

Insgesamt blieb bisher beim Sofortvollzug die DSK immer „Sieger“, und wird es vermutlich auch beim geplanten Abbau in der Primsmulde bleiben.Der „unseriöse“ Trick besteht darin, dass beim Genehmigungsverfahren künstlich ein Zeitdruck herbeigeführt wird, obwohl die Abbauplanungen schon jahrzehntelang in der Schublade liegen.

Als „unseriös“ abzulehnen ist die Stimmungsmache bei Belegschaftsprotesten wegen der (inzwischen aufgehobenen) Kurzarbeit:Bei Arbeitslosigkeit würden Beschäftigte „ Hab und Gut verlieren und könnten die Kinder nicht mehr ernähren“ wird in den Medien lamentiert!Das sind pure Greuelgeschichten, denn DSK-Mitarbeiter geniessen Sonderrechte wie Kündigungsschutz, Befreiung von HartzIV und Bezug von APG-Geldern.

Der Gewerkschaftsfunktionär Riedel sollte mal als RAG-Aufsichtsratsmitglied seinen Konzern daran erinnern, sich an die Vereinbarungen mit dem Staat, der auch die Milliarden-Subventionen zahlt, zu halten.Selbst die EU hat darauf bestanden, dass die deutschen Kohle-Subventionen nicht alle im Betrieb verbraten werden, sondern dass ein gehöriger Teil den Stilllegungsmassnahmen zugute kommt.

Die DSK muss sich fragen lassen, ob es kein „unseriöses Verhalten“ ist, wenn sie offensichtlich seit Jahren der Öffentlichkeit die Echtzahlen über die Beschäftigten vorenthält.In welcher Höhe besteht der Personal-Überhang, der intern schon vor 5 Jahren als „Dauer-Problem“ erkannt wurde?Wieviel Bergleute sind (nach den schwankenden Angaben) tatsächlich im Flöz Grangeleisen beschäftigt? Wieviel im Flöz Schwalbach?

Zweifel kommen auf. Denn bei einem früheren Abbaustopp wurden von der DSK statt (nach eigenen Angaben) 120 real Betroffenen 1800 Beschäftigte des Bergwerks Ensdorf in Kurzarbeit geschickt! Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf die ganze Wahrheit !

Peter Haberer, Lebach/Saar