Verfälschung einer Pressemitteilung

Offener Brief an den Chefredakteur der Saarbrücker Zeitung (SZ)

Betrifft: Veröffentlichung meiner Pressemitteilung „Körperverletzung – laut Staatsanwaltschaft kein Straftatbestand“ unter der Rubrik „Leserbriefe“ in der Saarbrücker Zeitung vom 1.12.2005

Sehr geehrter Herr Herbst

Ich habe sicherlich keinen Anspruch darauf, dass die SZ meine Pressemitteilung veröffentlicht.
Ich kann aber erwarten, dass Sie meine Mitteilung unverfälscht wiedergeben, wenn Sie diese unter meinem Namen veröffentlichen. Ihr Mitarbeiter hat wesentliche Teile aus meiner Mitteilung weggelassen oder durch eigene sinnverändernde Formulierungen ergänzt.Außerdem hat er den Lesern fälschlicherweise suggeriert, dass ich zu dem Artikel „…Abbau-Stopp für Flöz Grangeleisen war rechtswidrig“ Bezug genommen hätte.

Verstehen Sie Ihre Medienverantwortung so, dass alles, was nicht in Ihr Weltbild passt, abgeändert wird?
Wenn ihr Redakteur Wolfgang Ihl der Auffassung ist, dass es sich in den angesprochenen Fällen nicht um Körperverletzung handelt (was nicht einmal von der Staatsanwaltschaft in Frage gestellt wird), bleibt es ihm unbenommen dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, aber nicht auf dem Wege, indem er meine Pressemitteilung verfälscht und seinen ideologisch gefärbten Kommentar dahinter setzt.

Ich fordere Sie hiermit zur Richtigstellung auf, indem Sie meine Mitteilung unverändert an gleicher Stelle veröffentlichen.

Sollten sie das nicht tun, so muß ich davon ausgehen, dass sie zu Ihrem äußerst fragwürdigen journalistischen Stil stehen. Ich bin mir sicher, dass es in diesem Lande Medien gibt, die sich nicht auf ein solches Niveau herunterlassen.

Hermann-Josef Löw, Lebach