Bundesberggesetz – Ein Gesetz außer Kontrolle?

Irrt Ministerpräsident Müller oder hat sich ein lange überholtes Gesetz verselbständigt?

„Die Deutsche Steinkohle AG müsse selbst präventiv tätig werden. Ein Abbaustopp durch die Landesregierung sei rechtlich nicht möglich“, so Ministerpräsident Müller beim SR (*1).

Müllers Aussage verwundert. Wurde doch am 03. Februar 2004 vom Ausschuß für Eingaben des Landtag des Saarlandes (*2) festgehalten

„Die Ausführung des Bundesberggesetzes sei Sache des jeweiligen Landes, das auch die zuständigen Behörden im Detail mit einem abgegrenzten Kompetenzbereich zu bestimmen habe; im Saarland seien dies die Bergbehörden. Wegen dieser Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Ländern gebe es keine Einflussmöglichkeit des Bundes auf das Verwaltungshandeln des Landes.“

Anscheinend gibt es niemand mehr, der bei Katastrophen, wie dem durch den Kohleabbau der Deutschen Steinkohle AG entstandenen Erdbeben am vergangenen Freitag mit Schwinggeschwindigkeiten von 71,3 mm/Sekunde eingreifen kann. Das Land ist nach Aussagen Müllers machtlos, der Bund hat keine Einflussmöglichkeit.

Was bleibt ist die Frage: Irrt Ministerpräsident Müller oder hat sich ein lange überholtes Gesetz verselbständigt?

(*1) SR: Lebach: Müller fordert Verhinderung von Beben
(*2) Protokoll Landtag des Saarlandes, 03. Februar 2004, Ausschuss für Eingaben, 40. Sitzung, Seite 2