Was muss geschehen, bis die Aufsichtsbehörde einschreitet?

Leserbrief zu SZ: „Nur die Politik kann Abhilfe schaffen“, Leserbrief vom 23.2.06 und verschiedene Artikel zum Thema „Erdbeben“

Es kann nicht sein, dass der Staat einem privaten Bergbauunternehmen mit dem Hinweis auf einen genehmigten Abbau alles durchgehen lässt. Die Erdbeben, deren Auslösung von Aufsichtsbehörden und DSK billigend in Kauf genommen, ja sogar durch einen schnellen Abbau wissentlich gefördert wird, haben u. a. schon einen Schornstein und eine Mauer zum Einsturz gebracht. Wie weit darf die Verletzung von Eigentum und Gesundheit gehen?

Darf ein Mauerbrocken einem Menschen den Fuß zerschmettern oder muss er ihm erst den Schädel zertrümmern, bevor die Aufsichtsbehörde einschreitet? Gesundheitsminister Hecken jedenfalls ließ die Frage unbeantwortet, wie viele Tote der Bergbau verursachen darf, bevor die Regierung einschreitet.

Wenn unser Ministerpräsident Peter Müller an die DSK in der jetzigen Situation appelliert, keine Erdbeben mehr auszulösen, dann ist das, als wenn die Polizei einen Kriminellen bittet, doch bitte nicht mehr zu klauen und keine Leute umzubringen.

Dr. Rita Schlepphorst-Ziegler, Lebach-Falscheid