Keine Hoffnung für die Bergbaubetroffenen!

Wer macht hier die Auflagen?

Landesverband der Bergbaubetroffenen Saarland e.V.

Am Montag Abend fand im Wirtschaftsministerium ein Gespräch wegen der vom Bergbau verursachten schweren Erdbeben statt. Anwesend waren Vertreter des Wirtschaftsministeriums, der Bergämter, der Kommunen und der Interessengemeinschaften der Bergbaubetroffenen. Um es vorwegzusagen: Es ist nichts für uns Erleichterndes herausgekommen! Während bei früheren starken Beben die Landesregierung sich wenigstens den Anschein gab, an Maßnahmen zur Verminderung der Erdbeben interessiert zu sein, wahrt sie jetzt nicht einmal mehr diesen Schein. Die emotionale Betroffenheit des Wirtschaftsministers hilft den Bergbaubetroffenen herzlich wenig. Die Einrichtung von mobilen Gesundheitsmessstellen ist vielleicht nützlich, dient aber nur der praktizierten Hinhaltetaktik. Die kümmerlichen Maßnahmen, die das Bergamt als Aufsichtsbehörde nach einer telefonischen „Experten“-Runde für den Bergbau der DSK „empfohlen“(!) nicht angeordnet hat, beschränken sich auf erneute Versuche mit dem selbst für den Bergamtsleiter Schmitt fragwürdigen Hydro-Phrag-Verfahren und einem größeren Abstand des Abbaus in den beiden Streben unter Falscheid. Diese „Empfehlungen“ decken sich mit den Vorschlägen der DSK selbst, die diese zuvor schon den Bürgermeistern in einem Gespräch vor einer Woche angekündigt hatte. Wer macht denn hier die Auflagen?

Die Umstellung auf diese veränderte Abbauweise dauert nach Auskunft von Schmitt 4 Wochen. Der Bergamtsleiter wurde mehrfach gefragt, was das Bergamt unternehme, wenn es dann trotzdem noch zu heftigen Erdbeben komme: „Dann ergibt sich eine völlig neue Situation. Dann muss man neu nachdenken!“ Diese Aussage rief bei den Bergbaubetroffenen außer Fassungslosigkeit über eine derartige Konzeptlosigkeit nur noch Gelächter hervor.

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt des Abends war die Feststellung des „Gemeinschadens“, der zum sofortigen Bergbaustopp führen würde. Dieser Begriff wurde von einem Bergbaubetroffenen, nicht von der Aufsichtsbehörde ins Gespräch gebracht! Ein Gemeinschaden kann nur von den Bergbehörden festgestellt werden. Wann ein Gemeinschaden vorliegt, ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig festgelegt. Der kommisarische Leiter des Oberbergamts , der Justiziar Ecker, war nicht bereit, eine Aussage zu machen, unter welchen Voraussetzungen er einen Gemeinschaden aussprechen würde. Er erklärte sich nicht einmal bereit, die Angelegenheit überhaupt zu prüfen! Die Argumentation, wenn wiederholt 200.000 Menschen durch starke Erdbeben in Angst und Schrecken versetzt und gesundheitlich geschädigt werden, reiche dies allein schon aus, einen Gemeinschaden festzustellen, abgesehen von straßenweise zerstörten Häusern und vernässten Gebieten, wurde von den Bergbehörden nicht beantwortet und damit auch nicht widerlegt.

Nach dem dreistündigen Gespräch im Wirtschaftsministerium, bei dem selbst Vertreter der Kommunen die Ausführungen der Beamten aus den Bergbehörden treffend als „Herumgeeiere“ bezeichneten, stellt sich die dringende Frage: Warum leistet sich die hoch verschuldete Landesregierung Bergämter als Polizeibehörde für den Bergbau, wenn diese reine Erfüllungsgehilfen des privaten Unternehmens DSK sind und die Interessen, Sorgen und Nöte der vom Bergbau nachhaltig geschädigten Bürger skrupellos außer Acht lassen?

Gerhard Ziegler
(Vorstandssprecher)