Die Sprache verrät die Denkweise

Das Land bestimmt, ob und wie der Bergbau stattfindet. Was muss denn noch passieren, bis die Regierung ihrer Pflicht nachkommt

Wenn die Kommunikationsspezialisten der DSK in den Medien an Verharmlosung, Vertröstung und Desinformation nicht mehr zu überbieten sind, dann weiß man ja schließlich, dass sie für ihren Erfindungsreichtum an Ausreden bezahlt werden.

Wenn sich Journalisten verniedlichender oder beruhigender Formulierungen bedienen, ist das schon eher bedenklich.

Warum gebraucht ein Redakteur das Wort „Grubenbeben“, wo er doch nach sprachlichem Verständnis eines Germanisten weiß, dass nicht eine“Grube“, also eine Bergwerksanlage, bebt, sondern dass eine ganze Region bis 20 km im Umkreis durch ERDBEBEN erschüttert wird.

Der einzige Unterschied zu den ’natürlichen‘ Erdbeben ist der, dass diese Nahbeben durch den Steinkohle-Bergbau verursacht werden. Logischerweise sind ‚Manmade earthquake‘ auch von Erdbebenstationen registriert. Allerdings hat das Kohleland Saar noch nie eine solche Messstation besessen. Die einzige saarländische Messstelle betreibt Rheinland-Pfalz in Düppenweiler, deren stets um 0,5 Punkte höheren Werte nicht von der DSK veröffentlicht werden.

Wieso verwendet ein Journalist die Formulierung „Gegenmittel ohne Erfolg“, wo doch die Abbaufirma nach etlichen erfolglosen Experimenten bewiesen hat, dass sie überhaupt kein Gegenmittel gegen die zunehmend schlimmen ERDBEBEN hat.Bis jetzt erwiesen sich alle Versuche, die durch Raubbau erzeugten Bergbau-Beben einzudämmen, als absolut untaugliche Mittel !

Sollte dem Redakteur entgangen sein, was der renommierte Bergbauwissenschaftler Prof. SROKA schon in seinem (1.) Regierungs-Gutachten klargestellt hat ?

Danach kann allein ein verlangsamtes Abbau-Tempo beziehungsweise – bei ausbleibendem Erfolg- nur der Ein-Streb-Abbau bzw. der totale Abbaustopp das Problem der unerträglichen „bergbauinduzierten Erderschütterungen“ lösen.

Was ist von den verantwortlichen Politikern der Regierung zu halten, die entschuldigend anführen, sie seien keine Juristen ? Aber selbst der Ministerpräsident scheint als Jurist die Sprache der Verwaltungsrichter nicht mehr zu verstehen, sonst würde er nicht fälschlicherweise immer wieder behaupten, die Landesregierung könne den (menschenverachtenden) Bergbau nicht verhindern. Denn das saarländische Oberverwaltungsgericht sagte doch, als es am 27.April 2001 den von der 1.Instanz verhängten Förderstopp aufhob, sinngemäß ( in verständlichem Deutsch) folgendes zur Feststellung von Gemeinschaden und dem Schutz elementarer Bürgerrechte:

Es ist davon auszugehen, dass §55 Bundesberggesetz die für den Abbau entscheidende Betriebsplanzulassung davon abhängig macht, dass gemeinschädliche Einwirkungen nicht zu erwarten sind. Nach der Rechtsprechung des Bundes- verwaltungsgerichts können die Rechte Dritter geschützt werden, wenn solche Gemeinschäden vorliegen. „Die Wahrung der Gemeinwohlbelange ist Sache der zuständigen Behörden“, also der Bergbauaufsicht.

Weiter:
„Die Behauptung, die betreffende Behörde komme im konkreten Fall dieser Aufgabe nicht oder nicht hinreichend nach, verleiht dem Gericht nicht die Befugnis, seine Prüfungskompetenz auch auf die Frage der Beachtung der allein im öffentlichen Interesse bestehenden Vorschriften auszudehnen.“
Das höchste Verwaltungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei bergbaulichen Aktivitäten…notwendig zu Beeinträchtigungen an der Oberfläche kommt.Dabei wird unterstellt, dass sich die Folgen ließen sich nicht “ nach Ort, Art und Ausmaß der zu erwartenden Schäden hinreichend sicher im Voraus bestimmen“.

Aber gerade die üblen Erfahrungen mit den Bergbau-Beben lassen seit Jahren eine sichere Prognose zu, so dass das Bergamt klipp und klar Vorsorge zum Schutz der Bürger hätte treffen müssen! In vielbeachteten Entscheidungen hat das BVerwG in verfassungskonformer Auslegung grundsätzlich die Betriebsplanzulassung davon abhängig gemacht, „dass die erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern “ getroffen ist.

Damit stellt sich doch die entscheidende Frage, ob die Aufsichtsbehörde und letztlich die Regierung – aus welchen Gründen auch immer – ihre Verantwortung und Pflicht versäumt hat. Denn seit mindestens zwei Abbauphasen kann sich das Bergamt nicht damit herausreden, es habe die mit dem Abbau verbundenen Gefahren und die immer stärker werdenden BERGBAU-BEBEN nicht im Voraus erkennen und berücksichtigen können.

Und der Ministerpräsident macht sich lächerlich, wenn er immer wieder erklärt, das Land könne nichts machen angesichts der immer schlimmeren Abbaufolgen des Kohlebergbaues. Seine Beteuerungen ändern nichts an der Tatsache: Das Land bestimmt, ob und wie der Bergbau stattfindet. Was muss denn noch passieren, bis die Regierung ihrer Pflicht nachkommt

Peter Haberer, Lebach