Rechtsstaat?

Viel Erfolg unseren Freunden in Walsum!

In den bergrechtlichen Zulassungsverfahren zum Westfeld der Grube Warndt/Luisenthal waren wir Bergbaubetroffene im Umgang mit den Bergbehörden und den saarländischen Verwaltungsgerichten stets die Unterlegenen. Ständig fand das Spiel von Hase und Igel statt, Bergbau war, als das Gericht sich darum kümmerte, stets mit dem Abbau des, in Salamitaktik, zugelassenen Strebes fertig, bevor das Gericht urteilen konnte und vielleicht auch wollte.

Nun gab es aber zwei Verfahren der Kläger J. und S., die in der Tat den Instanzenweg durchlaufen konnten. In diesen Verfahren ging es um reine Rechtsfragen, im Prinzip ging es ausschließlich darum wie ein Gesetzesparagraph gelesen wird.

Unsere Lesart, wurde sowohl von den saarländischen Bergbehörden als auch vom Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht als falsch eingestuft. Das OVG verweigerte sogar die Revision beim Bundesverwaltungsgericht, erklärte uns, dass es zur Klärung dieser Frage kein öffentliches Interesse gebe, im Übrigen diese Frage vom Bundesverwaltungsgericht längst entschieden sei.

Was muss es für eine schreckliche Erfahrung für die saarländischen Richter gewesen sein als die Leipziger Kollegen die Revision zuließen, darauf hinwiesen, dass die von den Klägern gestellte Frage eben noch nicht höchstrichterlich entschieden sei und im Übrigen auch ein öffentliches Interesse an der Klärung bestehe.

Bei mir tauchte schemenhaft der Glaube an den längst aufgegebenen Rechtsstaat wieder auf. Trotzdem führ ich mit dem weiteren Kläger S., Frau Angelique Maas, unserer Anwältin und Herrn Albert Tost, unserem Berater mit gemischten Gefühlen zur mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.04.2006. Dort trafen wir auf die Kollegen Friedrich und Lenau (NRW), sowie zwei Vertretern der Stadt Voerde, die zwischenzeitlich auch mit einem entsprechenden Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht angekommen sind und sich von der Verhandlung erste Hinweise auf die Haltung des Bundesverwaltungsgerichtes erwarteten.

Meine flauen Gefühle verstärkten sich recht schnell. Spätestens als uns die Bundesrichter erklärten, dass aufgrund eines von der DSK eingereichten „Betriebsplanes Ende der Kohlegewinnung“ vom 21.03.2006, von dem wir noch nie etwas gehört hatten und der in Leipzig erfolgten Aussage der DSK Anwältin, dass die DSK den Abbau im Westfeld für immer eingestellt hat, unser Klagegrund entfallen sei.

Dem Tiefschlag folgte jedoch eine schnelle Erholung und ich will es vorwegnehmen, mein verlorener Glaube an den Rechtsstaat wurde völlig wiederhergestellt.

Denn im Gegensatz zu den Saarlouiser Richtern war es den Bundesrichtern mit dieser bloßen Feststellung nicht getan, sie erklärten und besprachen mit uns Klägern diese neue Situation. Sie versicherten mehrfach, dass die von uns aufgeworfene Frage eine „interessante Rechtsfrage“ sei, die sie gerne in diesem Verfahren schon beantwortet hätten. Sie versicherten, dass sie sich der Beantwortung dieser Frage auch nicht entziehen werden, dass die Frage in dem bei Gericht anhängigen Verfahren zur Grube Walsum, wo die Kohleförderung andauert von Ihnen entschieden werde.

Die Aussagen der Richter waren authentisch, sie waren glaubhaft, die Gespräche zwischen Gericht und Parteien fanden auf gleicher Augenhöhe statt.

Trotzdem war ich bei unserer Heimreise etwas bedrückt, weil ich nicht einschätzen konnte ob die freundlichen Hinweise der Bundesrichter letztendlich nur Trost spenden sollten.

Das Urteil wurde erst abends, als wir schon auf der Heimreise waren, gesprochen. Telefonisch erfuhr unsere Anwältin am 28.04.2006 folgenden Urteilstenor des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Verfahren sind eingestellt, Die Urteile des OVG Saarlouis sind unwirksam. Die gerichtlichen Kosten sind jeweils zu 1/3 von den Beteiligten (Kläger; Beklagte –Bergbehörden-; Beigeladene –DSK-) zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst.

Mit solch einer Entscheidung habe ich und konnte ich nicht mehr rechnen.

Ich will an dieser Stelle unseren Freunden in Walsum viel Erfolg wünschen und ich glaube, dass dieses Urteil Raum zur Hoffnung gibt.

Manfred Jost