Eklatante Diskrepanz zwischen den Ansprüchen der Bergbaubetroffenen und denen der DSK

All dies nur, um die Schließung des letzten saarländischen Bergwerkes noch ein paar Monate oder maximal Jahre hinauszuzögern?

Einschneidende Konsequenzen, die nach den monatelang anhaltenden Erdbeben in der Region nach rechtstaatlichem Empfinden der Bergbaubetroffenen angemessen gewesen wären, hat die DSK wohl weiterhin nicht zu befürchten. Es wird weiterhin probiert.

Jetzt soll es also der einzelstrebige Abbau sein, der möglicherweise weniger Energie auf einmal beim Bruchversatz freisetzt. Weil diese Einschätzung aber keineswegs auf verlässliche Daten gestützt werden kann, wird die grundsätzliche Umstellung natürlich nicht in Erwägung gezogen. Weshalb eigentlich?

Wie entwickelten sich denn die klassischen Bergschäden also die Senkungs-, Pressungs- und Zerrschäden im Vergleich zu den neu aufgetretenen Erdbebenschäden? War die DSK vor dem Abbau der Strebe 8.9 und 8.10 wirklich so makaber, eine Güterabwägung zwischen einer eventuell geringeren Anzahl von Totalschäden zugunsten eines vermehrten Risikos von Erdbebenschäden bei Tolerierung aller psychologischer Konsequenzen dieser Abbaupolitik zu treffen?

All dies nur, um die Schließung des letzten saarländischen Bergwerkes noch ein paar Monate oder maximal Jahre hinauszuzögern? Mit der Versorgung der saarländischen Steinkohlekraftwerke zur Gewährleistung einer gesicherten Stromversorgung kann nach der reibungslosen Umstellung des Wirbelschichtsteinkohlekraftwerkes der Energie SaarLorLux auf die hocheffiziente GUD-Technik ernsthaft niemand mehr argumentieren.

Ansonsten genehmigen in diesem Bundesland die Bergbehörden grundsätzlich, was ihnen von der DSK vorgelegt wird. Nichts deutet für die Bergbaubetroffenen darauf hin, dass die Bergbehörden ihre Rolle als Kontrollorgan des Bergbaubetreibers erfüllen würden. Insofern ist es müßig, darüber zu philosophieren, ob der Doppelstrebabbau noch genehmigungsfähig sei.

Schließlich noch ein Satz zur DIN 4150: diese Norm beschreibt lediglich die Auswirkung einzelner Erderschütterungen und definiert hierbei, dass Gebäudeschäden ab einer Schwinggeschwindigkeit von 5mm/Sec. nicht auszuschließen sind. In der Region Lebach-Saarwellingen-Schmelz-Nalbach haben wir allerdings inzwischen mehrere 100 dieser Erderschütterungen unterschiedlichster Stärken zu ertragen gehabt. Die Gebäude werden systematisch mürbe gerüttelt.

Insofern kann man weiterhin nur eine eklatante Diskrepanz zwischen den Ansprüchen der Bergbaubetroffenen und denen der DSK feststellen.

Werner Lehnert, Piesbach