Ständiger Ärger mit der Schadensregulierung

„Evidenzzentrale“ ist der Fachausdruck dafür, dass an einer Stelle/Institution die wichtigen Daten gesammelt werden, die in ihrer Zusammenschau erst einen echten Durchblick ermöglichen.

So etwas fehlt für die Bergschäden.
Bzw. Abbaufirma und Bergamt verfügen zwar über die Daten, halten sie aber unter Verschluss. Der Bürger erfährt meist nur zufällig von Einzel-Ereignissen, die aber in Wirklichkeit lokal oder zeitlich gehäuft oder in Serie auftreten.

Bei der Nachfrage nach (gerechter) Kostenbeteiligung der Abbaufirma DSK an gravierenden Schäden der Infra-Struktur ist der Wert der Auskunft gleich null. Es scheint Taktik der DSK zu sein, zuerst einmal jegliche Schadensverursachung durch den Abbau in Abrede zu stellen.

Wenn zu wiederholten Malen in einer noch tektonisch gefährdeten Gegend Schieflagen an Dachfirst und -rinnen, Risse in den Giebelseiten oder Wasserrohrbrüche auftreten müssen sich die betroffenen Hauseigentümer auf die Hinterbeine stellen, um überhaupt eine sachlich einwandfreie Ursachenforschung zu bekommen. Schadensregulierungen lassen oft monatelang auf sich warten.

In Falscheid wurde bei einem der letzten Wasserrohrbrüche in der derzeit besonders auffällig von Bergschäden betroffenen Hoxbergstrasse der Haus- besitzer für die Reparatur mit rund 100 Euro zur Kasse gebeten.

In einem ähnlichen Fall in der Höhenstrasse in Eidenborn soll die DSK eine Schadensanerkennung rigoros abgelehnt haben.In der näheren Umgebung / nahe der Einmündung Nelkenstrasse mussten im letzten Jahr – bei feststellbaren Absenkungen von über 20 cm – aufwändige Kanalsanierungen von der kommunalen Abwasserversorgung . durchgeführt werden.Jedenfalls ist von dem zuständigen Schadensregulierer kein Vorgang aufgefunden worden, aus dem sich eine Kostenbeteiligung der DSK ergeben hätte.“Also gab es keine Bergschäden“ wurde der Hauseigentümer belehrt, als er auf die naheliegende Schadensverursachung durch den Bergbau an seinem Grundstück verwies.

Das Gesamtbild über die mangelhafte Schadensregulierung ist den Behörden und politischen Gremien längst bekannt.Doch die Forderungen des ehemaligen Oppositionsführers Peter Müller oder die vielfachen Beteuerungen anderer Polit- oder Firmenvertreter zugunsten einer „besseren“ Ent-Schädigung der Bergbau-Opfer sind reine Lippenbekenntnisse.Bis jetzt ist es bei der im deutschen Haftungsrecht einmaligen, skandalösen Regelung geblieben, dass der Schädiger bestimmt, ob und evtl. in welcher Höhe er für die von ihm angerichteten Schäden einstehen will.

Peter Haberer, Lebach