Wichtiger Etappensieg erreicht

Medienmitteilung des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen Saar e.V.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. wertet das Lebacher Urteil zur Entschädigungspflicht der RAG AG wegen bergbaubedingter Erderschütterungen als wichtigen Etappensieg.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen (IGAB) hat das Urteil des Amtsgerichtes Lebach zu Entschädigungen von bergbaubedingten Erdbeben als Etappensieg bezeichnet.

Erstmals habe ein Gericht festgestellt, dass die Erderschütterungen durch den Bergbau im Bereich des Bergwerkes Saar die Wohn- und Lebensqualität derart massiv beeinflussten, dass die DSK dafür eine Entschädigung zu zahlen habe. Allein im Jahr 2006 ereigneten sich im Saarland über 157 bergbaubedingte Erdbeben, mit Rekordschwing-geschwindigkeiten bis zu 70mm/sek. Nach DIN 4150 entstehen bei Gebäuden ab 5mm/sek Schäden, bei älteren Bauwerken können diese schon ab 3mm/sek eintreten. Im Saarland sind bis zu 200 000 Menschen von den Erdbeben betroffen.

Die Entschädigungszahlung leitet das Gericht aus dem Nachbarrecht ab. Das sei ein Novum in der deutschen Rechtsprechung. Die Bedingungen, an die das Gericht die Entschädigungszahlung knüpft, sind nach Auffassung des LV der Bergbaubetroffenen allerdings zu restriktiv gefasst.

Die im LV organisierten IGABs haben bereits angekündigt, dass sie die im Urteil angesprochenen Kriterien prüfen werden, um dann für ihre betroffenen Mitgliedern eine Empfehlung zum Klageweg aus zu sprechen.

Da das Urteil eine Lawine von Prozessen gegen die DSK lostreten kann, vermutet der LV, dass die RAG Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird. Besonders prekär ist die Situation für die RAG das dieses Urteil im Vorfeld zum Börsengang gefallen ist, zeigt es doch auch wie schnell Kosten in Bergschadensfällen explodieren können und das Bergbauschäden und Ewigkeitskosten unberechenbar sind.