RAG Börsengang: Schlammschlacht auf höchstem Niveau?

Auch Ende Mai geht es bei den Verhandlungen um die künftige Steinkohlestiftung, die mittlerweile immer mehr von Gerüchten, angeblichen Fakten und Widersprüchen „leben“, um die gleiche Frage: Wer wird Vorsitzender der geplanten Stiftung?

Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt hatte, Werner Müller stehe für den angestrebten Chefposten in der Stiftung nicht mehr zur Verfügung, verlautete fast zeitgleich aus dem RAG-Konzern ein Dementi hierzu. Zu dieser Kontroverse um die Rolle des künftigen Vorsitzenden hat sich nun auch der Vorsitzende der SPD Kurt Beck geäußert. Nach seiner Befürchtung soll hier die CDU den SPD-Kandidaten anscheinend öffentlich demontieren. Die Frage wird sein, wer hier am Ende die Durchsetzungskraft hat!

Sollte Werner Müller Gründungsvorsitzender werden, so ist zu hören, dass er 30 bis 40 Stellen in der Stiftung besetzen und den Kurs festlegen kann. Auch wenn Ministerpräsident Jürgen Rüttgers weiterhin daran festhält, dass Werner Müller nicht Vorsitzender werden soll, so will dieser hingegen zumindest der Stiftung in der Gründungsphase vorstehen.

IG BCE Vorsitzender Hubertus Schmoldt verweist darauf, dass diese Verhandlungen möglichst bald ein Ende finden müssten, denn hier gehe es schließlich um ein sozialverträgliches Ende des Steinkohlebergbaus und somit auch um die Zukunft für 34000 Bergleute und ihre Familien.

Und was sehen diese Verhandlungen für die Zehntausende von Bergbaubetroffenen im Saarland und in NRW vor, wie sieht deren Zukunft aus? Im Saarland beispielsweise hatte das Bergwerk Saar im Jahr 2005 im Vergleich die höchste Schadensregulierung „vorzuweisen“, durch die entstandenen Schäden des Steinkohlebergbaus an Immobilien.

Die Bergbaubetroffenen können nur hoffen, dass sich das angeblich sicher und rentabel angelegte Geld aus dem Börsengang im Laufe der Jahre (geschätzt auf neun Milliarden Euro) vermehrt, um nach 2018 die Ewigkeitslasten des Bergbaus zu finanzieren. Denn in der Satzung der Kohlestiftung soll u.a. festgelegt werden, dass nach Abschluss des Erblastenvertrags zwischen dem Saarland, NRW und der Stiftung beide Länder von Folgelasten freigestellt werden.