DSK will keine Entschädigung zahlen

Die IGAB Falscheid und Umgebung informiert

Sie hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Aufgrund der vielen starken „Erderschütterungen“ in den letzten Jahren hatte ein Hauseigentümer aus Falscheid wegen Beeinträchtigung der Nutzung geklagt – und Recht bekommen. Das Gericht verurteilte das DSK-Unternehmen zur Zahlung einer Entschädigung in Geld .

Diese Möglichkeit bietet das Nachbarschaftsrecht in § 906 Abs.2 Satz 2 BGB bei konkreten Nutzungs-Beeinträchtigungen durch nachbarliche Immissionen in Form von Lärm, Gerüchen oder Erschütterungen , wie sie z.B. vom Bergbau ausgehen. Dabei muss ein zumutbares Maß überschritten werden.

Für die schädlichen Erschütterungen wurden im Urteil die Grenzen auf Schwinggeschwindigkeiten von 5 mm pro Sekunde (zweimal) oder 10 mm/s mindestens einmal im Monat festgelegt.Der Nutzungsausfall berechnet sich auch für die selbst genutzte Wohnung auf 10 Prozent des (fiktiven) Mietwertes.

Allerdings muss der Entschädigungsanspruch innerhalb einer Frist von drei Jahren beim Verursacher geltend gemacht werden. Dies kann auch mit Zustell-Nachweis formlos geschehen. Die IGAB hat ihren Mitgliedern die Hilfe einer Lebacher Anwaltskanzlei angeboten. Gegen eine Kostenpauschale übernimmt RA Dr. Friedrichs die aussergerichtliche Betreuung des Entschädigungsanspruchs gegen die DSK.

Es wird betont, dass es sich bei diesem Anspruch nach § 906 BGB um eine Angelegenheit des Zivilrechts handelt und nicht um einen Anspruch aus dem Bergrecht. Deshalb müsste auch bei einem Vertrag mit entsprechender Klausel die Rechtschutz- Versicherung die Kosten einschließlich Klage übernehmen. Diese Möglichkeit wird zurzeit noch abgeklärt.

Zurückhaltung bei den Anspruchsberechtigten
Der IGAB-Vorstand befasste sich am Montag mit dieser Frage.Aus den Ortteilen Landsweiler, Eidenborn und Falscheid ist nur eine relativ geringe Zahl von Ansprüchen eingegangen. Das ist mit Sicherheit auf den ungewissen Ausgang des Verfahrens in der 2.Instanz zurückzuführen. Die saarländische Bevölkerung hat ja schon genügend Erfahrung mit den überwiegend bergbaufreundlichen Entscheidungen saarländischer Gerichte gemacht. Gerade hat die Stadt Friedrichsthal einen Prozess verloren gegen die DSK, welche die dortige Halde zur Ablagerung ihres Bergematerials aus der Grube Ensdorf bis 2014 (!) nutzen will.

Die Hauseigentümer der betroffenen Erdbeben-Region sollten die Gefahr der Verjährung der Ansprüche aus § 906 BGB erkennen.

Wenn die DSK auf die Einrede der Verjährung auch aus den Jahren nach 2001 verzichten würde, wären die Anspruchsteller dieser Sorge enthoben. Doch aus der Chefetage des hoch subventionierten Unternehmens stammt die Kunde, dass man dazu nicht bereit sei. Mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber den sowieso eng begrenzten Ansprüchen vertut die RAG/DSK wieder einmal die Chance, „gute Nachbarschaft“ zu praktizieren.

Glaubwürdigkeit verloren
Ihre Glaubwürdigkeit in der Frage der Erdbeben hat die DSK schon längst verloren. Die letzten 4 starken Beben aus dem Abbau in der Primsmulde Süd beweisen, dass die DSK nicht in der Lage ist, die für Häuser und Menschen schädlichen Erschütterungen in den Griff zu kriegen.

Unverständlich bleibt , wieso das Bergamt schon seit Jahren immer wieder auf die falschen Prognosen hereinfällt. Die Regierung ist nach wie vor gefordert, in der Bergbau-Aufsicht nach dem Rechten zu sehen.

Die IGAB ruft die Bevölkerung auf, sich recht zahlreich an der diesjährigen “ Brückendemo“ gegen den ’schlechten Nachbar DSK‘ in Körprich zu beteiligen.

Der Vorstand der IGAB Falscheid und Umgebung