Fragwürdige Schadensregulierung der DSK

„Schäden für die Ewigkeit“ lautete der Titel eines Fernsehberichts des WDR vom 20. Juli(Wh.im Sept.)über die teuren Langzeitfolgen des deutschen Steinkohle-Bergbaues. Sogar eindeutige Folgen des Abbaues wie Risse und Schiefstände werden nicht selten erst vor Gericht akzeptiert.

„Es gibt ein erkennbares Bemühen mancher DSK-Sachbearbeiter, Vorgänge zu verzögern, ganz abzuweisen oder Schadenshöhe zu drücken“ erklärt ein neutraler Sachverständiger aus der Erfahrung seiner Praxis. Er gibt den Rat, bei Bergschäden unbedingt die geltenden Verjährungsfristen zu beachten. Im Einzelfall könnten andere Regelungen greifen und für die Zukunft sei eine verkürzte Verjährungsfrist von zehn Jahren beschlossen.

Ansprüche nach dem BGB verfallen nach drei Jahren!

Zu den Entschädigungsansprüchen wegen der Nutzwertminderung nach § 906 BGB hört man aus der RAG-Rechtsabteilung, dass man auf die EINREDE der Verjährung verzichten wolle, sofern nicht schon die Verjährung eingetreten sei. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, alle Ersatzforderungen aus den Bergbaubeben von vor drei Jahren nicht zu entschädigen.

Dabei ist noch absolut unklar, wie die alten Ansprüche vor der BGB-Änderung zu behandeln sind. Auch die Frage, wann eine Abbaumaßnahme überhaupt verjährt ist:Erst nach Abschluß des Abbaus nach dem Rahmenplan oder evtl. nach den einzelnen Betriebsplänen?

Das DSK-Unternehmen hat es auch konsequent vermieden, das Problem der Erschütterungsschäden zu klären oder eindeutig zu regeln. Das ist vor allem für die Bergbau-Betroffenen im Saarland ein ständiges Ärgernis. Nach wie vor wiegelt die firmeneigene Schadensregulierung ab, wenn es um die Schädlichkeit und Ursächlichkeit der Erdbeben geht.

Früher hat es im einheimischen Bergbau nie in der Zahl und Stärke derartige Bergbaubeben gegeben. Es ist auch ohne Einfluss, dass internationale Geo-Wissenschaftler bewiesen haben, dass die Schäden bei größeren Abbauflächen und -tiefen an Anzahl und Magnitude zunehmen. Die geologischen Verhältnisse im Fernfeld des Abbaus und die Reaktivierung vorhandener Störzonen werden unterschätzt.

Wie der Geo-Forscher Klose / Columbien am Beispiel Australien belegt, beeinträchtigen – wirtschaftlich gesehen – die Schäden von größeren Beben die nachhaltige Entwicklung der Bergbauregion

Peter Haberer, Vorstandssprecher IGAB Falscheid u.U.