Die Erblasten des Bergbaus werden dem Volk aufgebürdet

Als der Bundesrechnungshof vor den „erheblichen finanziellen Risiken“ warnte, verhallte das fast ungehört auf der politischen Bühne. Aus den Reihen der steuerzahlenden Bürger kommt der Ruf nach Ausgabensenkung.

Doch in Deutschland hat seit eh und je die Kohle-Lobby das Sagen. Sie ist interessiert an der Fortsetzung des ewig defizitären Bergbaus und damit an der Erhaltung der Pfründe und Sonderrechte einer kleinen Gruppe.

Im Saarland wird auch kein Rechnungshof mit den Folgekosten des Kohle-Ausstiegs befasst.N icht einmal das Landesparlament zeigt Interesse an der Aufarbeitung der finanziellen Problematik, obwohl der Erblastenvertrag festlegt, dass die Länder NRW und Saarland für die Ewigkeitskosten einstehen müssen. Falls die Länder „aus der Gewährleistung in Anspruch genommen werden“, zahlt der Bund auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ein Drittel der zu leistenden Beiträge.

Ab dem Jahr 2019 sind die sog. Ewigkeitskosten (Grundwasserhaltung und – reinigung sowie Dauerbergschäden) zu finanzieren. Für die Wirksamkeit des Erblastenvertrages ist u.a. zwingend vorgeschrieben:

„Für das Saarland die haushaltsmäßige Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber“!

Es wäre unverständlich, wenn die saarländische Volksvertretung diese Notwendigkeit nicht einsieht. Denn wenn der Bundesrechnungshof schon für den Bund die großen finanziellen Risiken aufzeigt, dann bestehen diese ebenfalls für die Länder, erst recht für das überschuldete Saarland!

Im Landtag von NRW gingen Mitte August die Verträge wegen des Kohleausstiegs in zwei Ausschüsse. Einmal in den Wirtschaftsausschuß, weil das Land noch bis 2014 Subventionen zu zahlen hat. Weil das Saarland keine leistet, könnte das eventuell entfallen.

Aber das Ermächtigungsgesetz muß sein! Die haushaltmäßige Ermächtigung zu den finanziellen Ausgaben durch den „Erblastenvertrag“ muß – wie in NRW – in den entsprechenden Landtagsausschuß!

Nach dem Eckpunktepapier vom Februar 2007 ist auch vereinbart, die Regelung für „Anpassungsgelder“ bis 2018 fortzusetzen. Danach dürfte sich im Saarland für rund 5000 Fälle ein Finanzierungsbedarf von über 100 Millionen Euro ergeben. Und dazu soll das Landesparlament nicht gehört werden?

Peter Haberer, Vorstandssprecher IGAB Falscheid u.U.