Reaktionen der Bergbehörden bisher nicht erkennbar

Reisbach, 28.10.2007

Herr Peter Müller Ministerpräsident des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
(per E-Mail)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

bei dem Beben am 23.10.2007 stürzte eine Anwohnerin Reisbachs von einer Leiter in das zum Keller führende Treppenhaus. Sie erlitt dabei nicht unbedeutende Verletzungen im Bereich Hals/Kopf/Wirbelsäule. Glücklicherweise konnte sie sich am Geländer festklammern, sonst hätten erheblich schlimme Verletzungen – wie Querschnittslähmung oder Genickbruch – Sturzfolge sein können.

Dieser Vorfall dokumentiert, dass Beben eine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen.

Gemäß § 2, Abs. 3 BBergG sind Vorsorgen gegen Gefahren, die sich bei bergbaulichen Aktivitäten für die Gesundheit und das Leben Dritter ergeben, zu treffen. In Saarland sind das Bergamt Saarbrücken bzw. das Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz mit dieser Aufgabe betreut. Reaktionen der Bergbehörden auf den Vorgang in Reisbach, sind bisher nicht erkennbar.

Da die Bergbehörden offenbar nicht bereit sind, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, tätig zu werden. Sie dürfen nicht zulassen, dass bei Beben Unfälle mit schweren Verletzungen oder Toten zu beklagen sind.

Da die DSK selbst eingeräumt hat, dass Beben den weiteren Abbau im Bereich des Bergwerks Ensdorf begleiten, kann nur ein Abbaustopp Abhilfe schaffen. Sorgen Sie dafür, dass dieser jetzt verfügt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Schneider
IGAB Reisbach