Regierung muss handeln, nicht reden

Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden (IGAB) teilt mit:

REGIERUNG MUSS HANDELN, NICHT REDEN !

Hat die Bergbehörde ihre Pflicht versäumt, den geplanten Abbau in den Streben 8.11 und 8.12 erneut zu prüfen?

IGAB fordert: Keine Genehmigung für weiteren Abbau !

Bereits Mitte 2004 wurde vom Bergamt der Kohleabbau in den Streben 8.9-8.12 des Flözes Schwalbach-OST genehmigt. Dieser Abbau sollte nach Maßgabe der Gutachten von Prof. SROKA erfolgen. Diese Vorgaben regelten – je nach Häufigkeit und Intensität auftretender Erschütterungen – ein abgestuftes Vorgehen in der Abbauweise.

Dem DSK-Antrag lag die (schon damals zweifelhafte) Prognose zugrunde, es seien nur schwache Erschütterungen zu erwarten. Jedenfalls wurden von der DSK bergbaubedigte Erschütterungen mit Schwinggeschwindigkeiten bis 20 mm pro Sekunde ausgeschlossen.

Doch gerade im Ende 2006 abgeschlossenen DOPPELSTREB 8.9 und 8.10 gab es die schlimmsten je erlebten ERDBEBEN mit maximalen Schwinggeschwindigkeiten bis 71 mm pro Sekunde !

Deshalb ist die Entscheidung über den zukünftigen Abbau in 8.11 und 8.12 erneut zu treffen, weil dieser nur erlaubt wurde unter dem Vorbehalt leichter bis mittlerer Erschütterungen.

Doch nicht nur die Vorbehaltsklausel ist in der ( vorläufigen) Genehmigung enthalten, sondern auch das Prozedere: Beben-Daten sammeln, bewerten und dem Gutachter Prof.Sroka vorlegen. Erst danach folgt die Entscheidung, ob und wie abzubauen ist.

Man darf der Einschätzung des ehemaligen Bergschadensbeauftragten (im Anzeiger 10/2003 ) zustimmen, dass für die technische und juristische Vorabklärung des ab Mitte 2008 geplanten Abbaus im Doppelstreb hinreichend Zeit zur Verfügung stand.

Doch es ist nicht bekannt, ob das Bergamt seiner Pflicht nachgekommen ist, die unter irrealen Prognosen erfolgte Genehmigung nachzuprüfen.

Klärungsbedarf besteht zudem über die Art des Abbaus in Einzel- oder Doppelstreb; denn darüber kursieren widersprüchliche Formulierungen bei DSK, Bergamt und Presse. Unklarheit besteht auch bei der Stadtverwaltung Lebach. In unserer Besprechung gab der Bürgermeister die Zusage, schriftlich beim Leiter des Bergamtes zu intervenieren.

Die Bergbau-Betroffenen fordern den Ministerpräsidenten zum Handeln auf, damit Erdbeben und Bergschäden, damit der Verlust an Werten und an Lebensqualität ein Ende haben.

Vom Wirtschaftsminister wird erwartet, dass er „seinen Laden“ Bergbauhoheit im Griff hat, damit rechtliche und faktische Vorgaben bei Genehmigungen und Kontrolle des Kohleabbaus eingehalten werden!

P.S. Am 13.Dezember findet im Landgericht Saarbrücken /Franz-Josef-Roeder-Straße , 9 Uhr , die Berufungsverhandlung über das „Lebacher Urteil“ statt.