Staat legalisiert Körperverletzung

Pressemitteilung des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen Saar e.V. (IGAB)

Nalbach, 18.. Januar 2008

Für die Bergbaubetroffenen im Saarland gehört es zum Alltag, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anzeigen der Betroffenen gegen die Deutsche Steinkohle AG, meist unbearbeitet, zurückweist.

Die Bergbaubetroffenen haben gelernt, wie es der Bürgermeister von Nonnweiler vor kurzem ausgedrückt hat, dass das Bergrecht eigentlich über allem steht.

Doch die Einstellung einer Anzeige gegen Körperverletzung mit der Begründung: „Verwaltungsrecht geht hier vor dem Strafrecht“, ist mit dem normalen Rechtsverständnis und der Rechtsauffassung der Bürger nicht in Einklang zu bringen.

Einer Bergbaubetroffenen aus dem saarländischen Bilsdorf fiel bei einem schweren bergbaubedingten Erdbeben eine Dachziegel auf den Kopf. Der Dachziegel hatte sich durch ein Grubenbeben gelöst. Glück im Unglück war, dass die Betroffene durch einen Schirm geschützt war und die Wucht des Aufpralls der Ziegel etwas gemindert wurde.

Als puren Zynismus empfinden des die Betroffenen Menschen im Bebengebiet, wenn die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Sieren Kretzer, in der Saarbrücker Zeitung von heute erklärt: „Rechtswidrig kann nicht sein, was der Staat genehmigt hat“.

Das heisst mit anderen Worten, dass die erteilte Abbaugenehmigung für das Bergwerk Saar auch die Körperverletzung von mehreren zigtausend saarländischen Bürgern, die ihnen das Unternehmen zufügt, rechtsmäßig ist. Dies ist eigentlich ein Skandal in 21. Jahrhundert.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e..V. weist darauf hin, dass die Abbaugenehmigungen für das Bergwerg Saar in der Regel im Sofortvollzug gewährt wurden und die Genehmigungen daher von Rechtsseite als eine Ausnahmebewilligung gewertet werden müssen.

Der Landesverband ist im übrigen der Auffassung, dass der Abbau in der Primsmulde Süd illegal ist, da der Sofortvollzug mit Auflagen verbunden war, die vom Bergwerksbetreiber permanent nicht eingehalten werden. Insofern hat sich der Bergwerksbetreiber den Sofortvollzug mit falschen Angaben gegenüber den Bergbehörden erschlichen.

Hier wird Recht und Gesetz nicht zum Wohle des Volkes angewendet, hier wird ein rechtsfreier Raum zur Wahrung der Interessen einer Privatfirma geschaffen, die sich nur mit Steuermitteln am Leben hält.

Im Saarland ist dies alles seit der Wahl von 1999 unter einem Ministerpräsidenten Peter Müller, einem studierten Juristen, gängige Praxis