IGAB Falscheid u.U. – Amtsblatt KW06/2008

Bergamt von Verwaltungsgericht verurteilt!
Bergbaubetroffene Eigentümer erhalten Recht auf Einsichtnahme und Kopien!

In Zukunft sollen sich bergbaubetroffene Grundeigentümer nicht mehr schikaniert fühlen, wenn sie auf dem Bergamt Einsicht in das Grubenbild mit den dazugehörigen Unterlagen verlangen. Die überzogene Interpretation der „Bergbau- Hoheit“, die dem Bittsteller nicht einmal eine Freihand-Skizze erlaubte, wurde am 16. Januar 2008 mit dem Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis zurechtgerückt.

Damit muss die Zugangsbeschränkung des Bergrechts (BBergG § 63 Abs. 4) hinter den öffentlichen Informationsanspruch nach dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz (SUIG) zurücktreten. Der öffentliche, umfassende Umwelt-Informations-Anspruch war vom europäischen Richtliniengeber gewollt:

Jeder Bürger soll zu jeder Zeit Zugang zu umweltbezogenen Informationen haben.

Die Verbreitung dieser Informationen soll das Umweltbewußtsein schärfen und durch freien Meinungsaustausch und Teilnahme an Entscheidungsverfahren letztendlich den Umweltschutz verbessern.

Somit besteht für den beschränkten Einsichtsanspruch nach dem BBergG kein Bedürfnis mehr. Das UVP-Verfahren verfolgt nur die Offenlegung von umweltrelevanten Daten in einem förmlichen Zulassungsverfahren zur Beurteilung der Umweltauswirkungen eines bestimmten Projektes.

Eine echte Begrenzung bei Umweltinformationen findet sich im § 9 SUIG nur für solche personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Personen (wie z.B. Name und Wohnung) zulassen.Es ist davon auszugehen, dass gerade der Datenschutz anderer (vom Bergbau betroffener ) Grundstückseigentümer nicht die Informationen über die Umwelt-Auswirkungen von Maßnahmen einschränken dürfen.Die rein persönlichen Daten sind gerade bei Kopien vorab zu schwärzen.

Wichtig für die Praxis der Schadensregulierung:
Neben dem EINSEHEN des GRUBENBILDES mit sonstigen Unterlagen wie Bohrlochbildern, geologischer Risse, Austritt von Gasen, Einfluß auf Grundwasser und oberirdische Gewässer ist nunmehr die Herausgabe von Kopien möglich und rechtens.

Peter Haberer, Vorstandssprecher IGAB Falscheid u.U.