Rechtsstaatlich gebotene Konsequenzen müssen gezogen werden!

*** Das vollständige Schreiben (PDF-Format), inkl. Anhänge, findet sich hier ***

Reisbach, 23.8.2008

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Postfach 10 09 41
66009 Saarbrücken

Objektdatenblätter – Ihr Schreiben vom 4.7.2008

Sehr geehrter Herr Minister,

die in Ihrem Schreiben vom 4.7.2008 vorgenommene Sachverhaltsdarstellung ist unrichtig bzw. unvollständig.

Zu 1. Objektdatenblätter Reisbach (nicht Obersalbach, wie in Ihrem Schreiben angegeben)

Der IGAB-Reisbach wurde anlässlich einer Besprechung mit dem Wirtschaftsministerium im Herbst 2007 mitgeteilt, dass die DSK den Bergämtern für jeden Einwender in Reisbach ein Objektdatenblatt vorlegen muss. Die Objektdatenblätter enthalten für jeden Einwender die durch den Abbau 8.7 West Wahlschied prognostizierten Senkungen, Zerrungen, Pressungen und Schieflagen. Daraufhin wurden diese Objektdatenblätter von der IGAB-Reisbach angefordert. Mit Schreiben vom 6.12.2007 teilte das Bergamt Saarbrücken mit, dass diese Objektdatenblätter noch nicht vorliegen. Zugestellt wurden sie uns erst nach einer erneuten Anforderung Anfang Juni 2008.
Nun erfahren wir, dass diese Objektdatenblätter dem Bergamt bereits im August 2007 vorlagen. Die Auskunft der Bergbehörde von 6.12.2007 war falsch, man hat uns die Objektdatenblätter widerrechtlich ein halbes Jahr vorenthalten.

Zu 2. Verwendung der Objektdatenblätter ablaufbezogene Sachverhaltsdarstellung

Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die in den Zulassungsunterlagen zum Streb 8.7 West aus dem Jahr 2007 angegebenen Bodenbewegungen mit erheblichen Fehlern und Ungereimtheiten behaftet sind und baten um Korrektur im Rahmen des neu aufgelegten Zulassungsverfahrens.

Daraufhin teilte das Bergamt mit Schreiben vom 21.5.2008 mit

„Die Parameter und Strebdaten für den Streb 8.7 West, Flöz Wahlschied haben sich gegenüber der ursprünglichen Offenlegung nicht geändert. Die entsprechenden Eingangsdaten wurden mit den damaligen Daten abgeglichen, sie sind identisch. Die damaligen Unterlagen sind noch aktuell.“

Nach unserer Kritik an den Objektdatenblättern im Juni 2008 wird mit Schreiben vom 4.7.2008 mitgeteilt, dass die damaligen Unterlagen doch nicht mehr aktuell sind.

Dies passt nicht zusammen.

Außerdem stellt sich die Frage, warum die Bergbehörden die massiven Fehler in den Objektdatenblättern, die ihnen ein Jahr vorlagen, erst nach unsern Hinweisen erkannten.

Zu 2. Verwendung der Objektdatenblätter Bergtechnische Sachverhaltsdarstellung

Wie die nachfolgende Darstellung zeigt, weichen die Angaben in den Objektdatenblättern der DSK erheblich von den Angaben der Karten des Zulassungsantrags ab. Objekte in der Mitte zwischen Abbaukante und E-Linie (= Linie die den Bereich mit Senkungen >= 10 cm abgrenzt), bei denen nach den Zulassungskarten Senkungen von ca. 30 cm zu erwarten sind, haben nach den Objektdatenblättern Senkungserwartungen von 9 cm und weniger1. Eine Vielzahl von Objekte innerhalb der E-Linie haben Senkungsprognosen von erheblich weniger als 10 cm nach den Objektdatenblättern. Dies ist an zwei Beispielen mit 4 cm und 1 cm Senkung belegt.

Entweder sind die Angaben in den Karten der Zulassungsunterlagen, in den Objektdatenblättern oder in beiden falsch. Die Bergämter verlangen von der DSK aber keine schlüssige Aufklärung, wie es zu diesen nicht nachvollziehbaren Abweichungen kommen konnte.

Dieser Vorgang belegt erneut, dass uns die Bergbehörden relevante Daten und Unterlagen widerrechtlich vorenthalten. Außerdem belegt dieser Vorgang, dass die Genehmigungsunterlagen inkonsistent und mit erheblichen Fehlern behaftet sind.

Wir bitten Sie erneut, die rechtsstaatlich gebotenen Konsequenzen aus diesen Verfahrensmängeln zu ziehen und auf Basis korrekter und konsistenter Daten ein neues Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Mir freundlichen Grüßen

Michael Schneider
IGAB Reisbach

Anlagen
– Schreiben des Bergamtes vom 6.12.2007
– Schreiben des Bergamtes vom 21.5.2008
– Schreiben des Bergamtes vom 4.7.2008