IGAB Falscheid u.U. – Amtsblatt KW37/2008

Forderung der Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden in Falscheid und Umgebung ( IGAB ) e.V.

Schluss  mit  Schäden  und  Wertverlust

Der Bergbau ist keine Versorgungseinrichtung auf Kosten der Allgemeinheit. Noch auf Jahre und Jahrzehnte muss der  deutsche Steinkohle-Bergbau  mit Milliarden-Beträgen aus der Staatskasse subventioniert werden. 

Jetzt ist es an der Zeit , dass der Ungerechtigkeit ein Ende gemacht wird: Werterhaltung und Entschädigung der Bergbau-Opfer müssen Vorrang bekommen.

Selbst die Rechtsprechung ist dabei, sich von ihrer kohledogmatischen Einstellung zu entfernen. Juristen erkennen, dass die Überbewertung der Interessen der  Arbeitsplatzerhaltung garnicht vom Bundesberggesetz abgedeckt ist.
Man hat auch erkannt, dass die  rechtliche Behandlung des Wertverlustes an den Häusern z.B. durch  übermäßige Erschütterungen nicht nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes für Bergschäden erfolgen muß, sondern nach den Maßstäben des § 906 BGB (Nachbarschaftsrecht) geregelt werden kann.
Deshalb wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofes am 19.September 2008 in Karlsruhe mit großer Spannung erwartet. Der BGH als letzte zivilrechtliche Instanz wird dann über das Urteil des Lebacher Amtsgerichtes vom 30.03.2007 zu  „bergbaubedingten“ Entschädigungsansprüchen aus dem Immissionsschutz entscheiden !

Gegen Vernebelungstaktik beim Kohleabbau
Wie schon so oft, sollen die Probleme durch therapeutische Gespräche zwischen den gegnerischen Interessengruppen gemildert werden. Bei den Planungen zu dem vorgesehenen Rest-Abbau des Bergwerks Saar soll ein von der Regierung finanziertes „Kohleforum“ unter Leitung professioneller Konflikt-Schlichter zum Stillhalten beitragen. Doch nur Klarheit, Wahrheit und Gerechtigkeit könnten die Zweifel an der hintergründigen Zielsetzung zerstreuen. Beispielsweise sollte der SPD-Vorsitzende Maas bekräftigen, dass der Bergbau an der Saar 2012 schließt – ja noch besser: dass in dem schon heimgesuchten Abbaugebiet weitere Schäden zu unterbleiben haben. Das sollte Maas nicht schwerfallen, denn vor Jahren formulierte er, dass es keinen Ausgleich zwischen den Interessen der Geschädigten und der Bergbau-Beschäftigten geben kann.

Viele offene Rechtsfragen
Es gibt genug Sachverhalte, bei denen die Regierung für Klarheit sorgen müsste: z.B. über die Altlasten, über die Personalplanung (Dauerpersonalüberhang), über den Stand der Wasserhaltung und die geplanten Maßnahmen bei Stilllegung. Das wäre schon deshalb interessant, weil RAG/DSK und Bergamt bei den Prognosen die Gefahren der Vernässungen herunterspielt. Gerade vor dem geplanten Abbau bei Reisbach erlangen Vernässungen als Gemeinschaden immense Bedeutung

Rechtsgutachten – Termin geändert
Über Gemeinschäden und Minderwert hat Prof . FRENZ von der Hoschschule Aachen im Auftrag der IGABs ein Rechtsgutachten erstellt, das er am Mittwoch, dem 17.September um 19 Uhr in der Lohwieshalle Reisbach vorstellt. Ministerpräsident Müller und Wirtschaftsminister Rippel haben ihr Erscheinen zugesagt.Zu dieser öffentlichen Veranstaltung sind alle interessierten Bürger – auch aus den Nachbargemeinden – eingeladen. Bitte den Termin vormerken!

Peter Haberer/Lebach