Juristisches Erdbeben aus Karlsruhe

Pressemitteilung des Landesverbandes der Bergbaubetroffen Saar e.V. 26.09.2008

Juristisches Erdbeben aus Karlsruhe

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 19.09.08 klargestellt, dass grundsätzlich jedem Eigentümer, dessen Hausgrundstück von den bergbaubedingten Erderschütterungen betroffen war oder ist, ein Entschädigungsanspruch nach § 906 BGB zusteht. Voraussetzung ist, dass die Nutzung des Grundstücks durch die Erschütterungen in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wurde oder wird. Ob dies der Fall ist, hängt von der Häufigkeit und der Schwere der Erschütterungen ab. Das Amtsgericht Lebach hatte die Unzumutbarkeit jedenfalls für Falscheid und Umgebung bejaht.

Es ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch auch in den anderen von dem Abbau und den damit einhergehenden Erderschütterungen betroffenen Gemeinden, wie z. B. Nalbach, Saarwellingen, Heusweiler, Hülzweiler, Schwalbach, Dillingen und Saarlouis vorliegen.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen empfiehlt daher allen Hausgrundstückseigentümern aus diesen Gemeinden ihre Entschädig-ungsansprüche bei der RAG anzumelden. Der Landesverband hat zu diesem Zweck einen Beratungsvertrag mit der Anwaltskanzlei Schneider, Trost und Dr. Friedrichs, Lebach, geschlossen. Herr Dr. Friedrichs hat den Kläger in dem Verfahren beim BGH erfolgreich vertreten. Die Anwalts-kanzlei wird zentral für alle Hausgrundstückseigentümer, die dies wünschen, ihre Ansprüche bei der RAG anmelden.

Zu diesem Zweck wird ein Fragebogen und ein Vollmachtsformular entworfen das in den nächsten Tagen den Betroffenen in der Region zugestellt wird.

Der Landesverband rät allen Hausgrundstückseigentümern ihre Ansprüche sobald als möglich anzumelden. Nur so wird sichergestellt, dass evtl. Zinsansprüche auf die Entschädigungsbeträge nicht verloren gehen. Auch ist dadurch gewährleistet, dass die Verjährungsfristen für die Ansprüche von einer Anwaltskanzlei überwacht werden.

Die Kosten für die Anmeldung der Ansprüche an die RAG AG übernimmt der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V.