IGAB Nalbach – Amtsblatt KW40/2008

Information 1: Neues Grubenbeben – erneute Demonstration in Saarwellingen

Auf dem Kohleforum am Mittwoch, den 24.09.2008 wurde der Sprecher des Landesverbandes, Peter Lehnert wieder einmal belächelt, als er eine Erdbebenwarnung für den Kohleabbau im Saarland aussprach. Bergwerksdirektor Breinig verharmloste, wie schon sein Vorgänger, dass „keine Beben über 3mm/Sek zu erwarten seien“.

Es dauerte gerade einmal vier Tage, bis auch diese RAG_DSK-Prognose mit der harten Realität konfrontiert wurde. Am frühen Morgen des 28.09.08, um 2:02 Uhr wurden die Menschen in unserer Region erneut von einem DSK-Erdbeben aus dem Schlaf gerüttelt. Das Beben hatte nach RAG_DSK_Angaben eine Schwinggeschwindigkeit von über 6mm/Sek. Nur wenige Tage vor dem offiziellen Anfahrtermin des neuen Kohleabbaus unter Reisbach, wurden die Vorhersagen der Gutachter des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen Saar e.V. wieder bestätigt. Aufgrund der schwierigen geologischen Situation ist im Saarland ein Steinkohlebergbau im Bruchversatz ohne erhebliche Grubenbeben nicht durchführbar.

Der Landesverband forderte erneut vom Ministerpräsidenten des Saarlandes ein umfassendes Risikogutachten für den Bergbau im Saarland und die höchst zulässige Schwinggeschwindigkeit für den Abbau nach der DIN 4150 auf 5mm/Sek zu begrenzen.

Was nützt uns das Ende des Kohleabbaus in der Primsmulde, wenn wir auch in Zukunft von den Erdbeben aus Reisbach betroffen sind. Beim schweren Beben aus dem Feld Primsmulde vom 23. Februar wurde in Reisbach eine Schwinggeschwindigkeit von über 30mm/Sek. gemessen!

Information 2: Außerordentliche Mitgliederversammlung am 11.10.2008

Am 11.10.2008 findet um 18:00 Uhr im Gasthaus Spurk, Körprich, eine außerordentliche Mitgliederversammlung der IGAB Nalbach statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

Information 3: Nach dem BGH-Urteil, IGAB klärt die weitere Vorgehensweise

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 19.09.08 klargestellt, dass grundsätzlich jedem Eigentümer, dessen Hausgrundstück von den bergbaubedingten Erderschütterungen betroffen war oder ist, ein Entschädigungsanspruch nach § 906 BGB zusteht. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen wird zeitnah sein Konzept zur Organisation der Geltendmachung möglicher Ansprüche von Betroffenen an die RAG_DSK vorstellen. Der Landesverband hat hierzu Gespräche mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrichs geführt.