IGAB Falscheid u.U. – Amtsblatt KW44/2008

IGAB – Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden in Falscheid und Umgebung – Der Vorstand

Mehr Gerechtigkeit für Bergbau-Geschädigte

Die positive Entscheidung des BGH bedeutet einen “ wichtigen Meilenstein“ zur möglichen Weiterentwicklung der Position von Bergbaubetroffenen. So steht es in den juristischen Erläuterungen des Leiters der Stabsstelle. Eine Verbesserung dieser Rechtsposition könnte auch zu gerechteren Lösungen bei Bergbau- Konflikten führen.  Unnötig zu betonen, dass es sich bei  den  Entschädigungsansprüchen  um eine  zivilrechtliche  Materie  außerhalb des bisher  „alleinseligmachenden“ Bergrechts  handelt.

Die Zurückverweisung des anhängigen Verfahrens >Löw gegen RAG< an das Saarbrücker Landgericht bedeutet, dass das LG die Anwendbarkeit des Nachbarschaftsrechts des BGB zu prüfen hat. Ist die Voraussetzung der Anwendung des § 906 BGB erfüllt, so folgt ein mehr oder minder zeitraubendes Verfahren, um die Modalitäten der Entschädigung des Klägers zu regeln. Wenn das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, werden die Richter vorab die Frage der "Unzumutbarkeit" der bergbaubedingten Erderschütterungen abzuklären haben.Erst danach geht es um die Höhe der Ansprüche. Als sog. Tatsacheninstanz kann das LG in die Beweisaufnahme ( z.B. durch Zeugen oder Sachverständige) eintreten. Ganz am Schluß stellt sich die Frage der Übertragbarkeit des gefundenen Urteils auf die große Zahl der möglichen Antragsteller. Vorstellbar ist am Ende die Möglichkeit einer Vereinbarung oder eines Abkommens über die Entschädigungsansprüche zwischen RAG/DSK und Bergbau-Geschädigten.

Ungewissheit über die Verjährungsfristen

Um Nachteilen ( z.B. Zinsverlust) vorzubeugen, haben IGAB und der von ihnen unter Beratungsvertrag genommene Rechtsanwalt empfohlen, die Entschädigungsansprüche rechtzeitig anzumelden.Zum jetzigen Zeitpunkt wird jedoch von einer Klageerhebung abgeraten. Unstreitig läuft die Verjährung aus dem eingestellten Abbau im Dilsburgfeld unter Lebach/Süd noch bis Ende 2009. Für die vom Abbau in der Primsmulde betroffenen Orte zählt die Frist ab Abbaustopp 2008 bis Ende 2011, wenn man die 3 Jahre hinzurechnet.

Offen ist jedenfalls bei der Verjährungsfrage, wie die vielen Starkbeben ab dem Jahr 2000 zu werten sind.

Als Teil des Abbaus nach dem Gesamtbetriebsplan können sie nicht einfach unter den Tisch fallen! Offenbar konnte das von der Stabstelle in den geheimen Verhandlungen mit der RAG nicht im Sinne der Betroffenen geregelt werden.S o bleibt es bei dem Versprechen (!) der RAG, bei Ansprüchen aus § 906 BGB auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wenn die Ansprüche bis zum Amtsgerichtsurteil am 30.03.2007 noch nicht verjährt waren. Diese einseitige Festlegung des Verjährungsbeginns auf 2004 wird auch von der regierungsabhängigen Stabsstelle gestützt. Dieses nicht-öffentliche „Verhandlungsergebnis“ mit der RAG lässt sich nur im Sinne der Unternehmung als „völlig erfolgreich“ interpretieren.

Die Vertretung der Bergbau- Betroffenen erwartet, dass alle Erschütterungen berücksichtigt werden, um als Äquivalent für die Folgen des erlittenen Erdbeben-Terrors zu gelten.

Konfliktstoff Wertverlust

Schon seit einem Jahrzehnt hat sich in der Schadensermittlung – wenn man der Darstellung des Bergschadenexperten Schürken in WFA-Heft 2/98 folgt – eine Zweiteilung herausgebildet. Neben den „reparablen Schäden“ ( Beispiel bergbauliche Rißschäden ) ergeben die abbaubedingten Bodenbewegungen ein „komplexes Bergschadensbild“, das sich vor allem in Schieflagen darstellt.

Im Detail kommen als Schadenskriterien hinzu:
* Dauerfolge Gefügelockerung der Bausubstanz,
* Verringerung der Nutzungsdauer,
* Beeinträchtigung der Benutzbarkeit.
Gerade die erschwerte Beleihbarkeit und Verkäuflichkeit haben für die Bergbau-Betroffenen weitreichende Folgen, die nur durch geldwerte Leistungen ausgeglichen werden können.

Groß ist die Erwartungshaltung auf der Geschädigtenseite in eine zeitgerechte Regulierungspraxis wie in eine „sozialverträgliche“ Rechtsprechung.

Ob bei dem – durch die Regierung eingesetzten und bezahlten – Kohleforum Saar überhaupt mehr als ein Talkrunde-Meinungsaustausch herauskommt ist zu bezweifeln.Das folgt schon aus der Zielangabe der Politik: Denn lt.SZ vom 19.08.2008 ist die „einzige Erwartung der Landesregierung“ an das Kohleforum, dass der Kohlekonflikt nicht eskaliert.

Die Bergbau-Betroffenen verlangen mehr Gerechtigkeit !