IGAB Nalbach – Amtsblatt KW51/2008

Information 1: Weitere Infos zum BGH-Urteil – Bergschadensberatung 

Die IGAB Nalbach und der Landesverband der Bergbaubetroffenen informierten über die möglichen Auswirkungen des BGH-Urteils zu Entschädigungsansprüchen von Grundstückseigentümern wegen Grubenbeben.

Weil nach diesen Veranstaltungen immer noch Detailfragen offen geblieben sind, entschloss sich die IGAB Nalbach, während der seit vielen Jahren stattfindenden Beratungstermine durch unser Vorstandsmitglied, Herrn Rechtsanwalt Leidinger zeitgleich eine Beratung zur Anmeldung der Ansprüche nach § 906 BGB anzubieten. Herr Rechtsanwalt Leidinger wird seine Beratung zu Fragen der Vorgehensweise im Rahmen der Regulierung von Bergschäden am Mittwoch, den 17. Dezember 2008 ab 19:00 Uhr im Gasthaus Spurk fortsetzen.

Vorstandsmitglieder der IGAB Nalbach werden Herrn Leidinger während der kommenden Beratungstermine unterstützen. Hierbei geht es insbesondere um das Ausfüllen der Formulare.

Die Kampagne zum Entschädigungsanspruch nach § 906 BGB wurde durch eine Briefkampagne des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen in den von Erdbeben betroffenen Regionen flankiert. Allen AusträgerInnen der IGAB gilt unser Dank für die geleistete Arbeit.

Aufgrund des positiven Urteils des BGH rät der Landesverband der Bergbaubetroffenen allen Eigentümern, die Häuser in den von den Beben betroffenen Gebieten besitzen, ihre Ansprüche sobald als möglich bei der RAG anzumelden. Bereits zum Ende des Jahres 2008 werden nicht angemeldete Ansprüche für Erdbeben des Jahres 2005 verjährt sein. Die anwaltliche Vertretung kann sowohl über die Kanzlei der Rechtsanwälte Schneider-Trost-Dr. Friedrichs als auch über die Kanzlei der Rechtsanwälte Bach und Leidinger sowie jede andere Rechtsanwaltskanzlei erfolgen.

Herr Leidinger wird zu diesem Termin auch wieder eine Übersichtskarte hinsichtlich des bisherigen Abbaus des Flözes Schwalbach im Baufeld Primsmulde Süd vorlegen.