Einseitige Sozialverträglichkeit

Reisbach, 18.3.2009

Herrn Minister Rippel
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Sehr geehrter Herr Minister,

Ihr Schreiben vom 5.3.2009 ist bei uns eingegangen.

Bisher bedeutet Sozialverträglichkeit, dass Bergleute mit ca. 50 Jahren in einen nicht schlecht alimentierten Ruhestand gehen und die Bergbaubetroffenen dies in der finalen Konsequenz mit dem Verlust ihres Vermögens finanzieren.

Nach Ihrem Schreiben ist Sozialverträglichkeit auch für Bergbaubetroffene ein essentielles Ziel Ihrer Landesregierung.

In den Schriftsätzen der Bergbehörden im Verfahren 8.7 West wird die Sozialverträglichkeit für Bergbaubetroffene im Sinne des Ausgleichs der flächendeckenden Wertminderung der Immobilen abgelehnt.

Hinsichtlich der Sozialverträglichkeit für Bergbaubetroffene bestehen offenbar unterschiedliche Auffassungen zwischen der Landesregierung und den Bergbehörden.

Wir bitten Sie, diesen Sachverhalt mit den Bergbehörden zu erörtern und sozialverträgliche Lösungen für Bergbaubetroffene zu finden.

Zu entsprechenden Gesprächen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schneider
IGAB-Reisbach