Zivilrechtliche Fragen sind keine verwaltungsrechtliche Sachverhalte

Reisbach, 17.3.2009

Herrn Minister Rippel
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Sehr geehrter Herr Minister,

Ihr Schreiben vom 5.3.2009 ist bei uns eingegangen.

Wir möchten in diesem Schreiben nur zu dem Sachverhalt Sozialverträglichkeit Bergbaubetroffene i.S. des Ausgleichs der flächendeckenden bergbaubedingten Wertminderung von Immobilien Stellung nehmen. Zum Genehmigungsverfahren der Oststrebe unter Reisbach wird Ihnen ein separates Schreiben zugehen.

Wir möchten zunächst festhalten, dass es nicht der Stil des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen ist, mit unzutreffenden Aussagen zu operieren.

An dem Gespräch am 16.2.2009 nahmen von Seiten des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen die Herren Dittgen, Freichel, Lehnert und Schneider teil. Wir alle haben Sie so verstanden, als sei Sozialverträglichkeit für Bergbaubetroffene – d.h. der Ausgleich des Werteverlustes der Immobilien – von Landesregierung politisch nicht gewollt. Sollten wir Sie kollektiv missverstanden haben, bedauern wir dies und bitten um Mitteilung, welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um die Wertminderung auszugleichen. Wir werden diese Mitteilung an unsere Mitglieder weitergeben.

Wir weisen darauf hin, dass es sich beim dem von Ihnen herangezogenen Urteil des OLG des Saarlandes um ein zivilrechtliches Verfahren im Rahmen des BBergG handelt. Bei den von uns geforderten Zulassungsauflagen handelt es sich um verwaltungsrechtliche Sachverhalte. Von uns wurde juristisch abgeklärt, dass die von uns gewünschten Zulassungsauflagen nicht nur rechtlich möglich, sondern in Zusammenhang mit grundgesetzlichen und europarechtlichen Vorschriften geboten sind. Zu Gesprächen über die Ausgestaltung der entsprechenden Zulassungsauflagen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schneider Landesverband Bergbaubetroffene