IGAB Falscheid u.U. – Mitteilungen und Kommentare

Probleme mit Erschütterungsschäden

Grundsätzlich ist es schwierig, Schäden an Gebäuden ganz bestimmten bergbaubedingten Beben zuzuordnen. Zwar dienen die Ergebnisse der nächstgelegenen Meßstationen als Orientierung; sie sollten aber nicht nur am Fundament, sondern auch an der obersten Geschoßdecke ermittelt sein.Die Bergbaufirma kann die Erschütterungswerte aber nicht permanent erfassen, weil im Bereich Lebach-Süd trotz weiterem Abbau angeblich alle DMT-Meßgeräte entfernt worden sind!

Wie der von Fachautoren verfasste Ratgeber „Bewertung von Bergschäden“ ( Verlag Oppermann, 3.Auflage, 98 € ) darlegt, lässt sich auch die rechtliche Möglichkeit der Bergschadensvermutung nach §120 BBergG nicht direkt anwenden. Eine Möglichkeit bietet eventuell die Einschaltung der Schiedsstelle, die von Hauseigentümern im Bereich Reisbach/Saarwellingen öfter in Anspruch genommen wird.

Ungelöste Probleme der Bergbau-Beben

Für die Bergbau-Betroffenen ist es unverständlich, wieso die Problematik der vom Bergbau ausgelösten Erdbeben und ihrer Folgen bis heute nicht rechtsverbindlich gelöst ist. Das reicht von der objektiven Ermittlung bis zu den bisher meist falschen Prognosen durch die Bergämter. Noch unbegreiflicher ist, dass Ministerpräsident Peter Müller alles abgehakt hat , und anscheinend in den Koalitionsverhandlungen die Bergbau-Aufsicht als „heilige Kuh“ behandelt werden soll! Wo bleiben die Bemühungen um Klärung der Altlasten aus dem Saar-Bergbau und der Zukunftsrisiken, sprich mit Minister Mörsdorf: Ewigkeitskosten bis zur nächsten Eiszeit ?

Einseitige Behandlung im Steinkohle-Bergbau

Von Peter Müller (CDU) kein Wort zur Entschädigung der Immobilien-Wertverluste der Bergbau-Geschädigten; dagegen steht seine Zusage, das ab 49. bzw. 54. Lebensjahr „in Anpassung“ gehende Bergbau-Personal bis 2028 zu alimentieren, obwohl APG offiziell Mitte 2017 zu Ende geht. Kein Entgegenkommen in der Schadensregulierung – auch nicht zur Einrichtung eines Hilfsfonds oder der Kostenfreistellung für Betroffene, wenn sie einen Rechtsbeistand bzw. Unterlagen von der Bergbehörde brauchen. In dem für den Auslauf-Bergbau maßgeblichen KPMG-Gutachten soll sogar stehen, dass im deutschen Steinkohle-Bergbau Personalkosten bis 2065 anfallen werden. Vor dem NRW-Landtag bezifferte der Kohle-Chef Tönjes die durchschnittlichen Bergbau-Altlasten auf 513 Millionen Euro pro Jahr. Schon wegen dieser halben Milliarde Euro muß der „Subventions- schlucker“ mindestens bis 2018 „Sozialhilfe“ kassieren. Die oft bemühte Waffengleichheit steht nur auf dem Papier. Sie gilt auch nicht in der Kohlestiftung: dort widerspricht der faktische Ausschluß der Bergbau-Betroffenen der Gerechtigkeitsforderung.

Die Bergbau-Betroffenen fordern auch für sich „Sozialverträglichkeit“ und Gerechtigkeit !