Mitteilungen der IGAB Falscheid und Umgebung

Bergbaugesechädigte hoffen auf Entschädigung für merkantilen Minderwert

Immer wieder Bergbaufolgen Entgegen der üblichen Parolen von der Beruhigung der Nachwirkungen im ehemaligen Abbaugebiet nach 2 bis 5 Jahren bringt sich der Bergbau immer wieder in Erinnerung z.B. mit gefährlichen Erdspalten bei Saarwellingen. Nach aufwändiger Untersuchung mit Großgeräten sind im Lebacher Raum Sanierungsarbeiten wegen Kellerdurchfeuchtung im Gange – ausgerechnet in einer Strasse in Eidenborn, wo vor Jahren die Anwohner eine geologische Untersuchung durchgesetzt hatten. Allerdings war damals die von der DSK beauftragte Firma nicht fündig geworden; d.h. just an der Stelle wurden keine unterirdischen Verwerfungen gefunden, obwohl derartige Bruchlinien auch in amtlichen Karten außerhalb dieses weißen Flecks in ihrem Verlauf nachzuweisen sind.

Anträge bei der Schiedsstelle Zurzeit liegt der Schiedsstelle eine Reihe von Anträgen vor, die vom Lebacher Rechtsanwalt Dr.Friedrichs betreut werden. Nach den bisherigen Kriterien könnten sich für Geschädigte aus Falscheid, Saarwellingen und Bilsdorf durchaus reale Ansprüche ergeben. Darüber soll eine IGAB-Veranstaltung am 21.September um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Falscheid informieren.Diesen Termin sollte man sich schon vormerken.

Hoffnung auf die Schiedsstelle Nachdem die Zuständigkeit der Schiedsstelle für Verfahren des merkantilen Minderwerts feststeht, richten sich die Erwartungen der Bergbaugeschädigten auf eine gerechte, neutrale Behandlung ihrer Forderungen. Es kann keine Einengung der Anspruchsgrundlage auf einen willkürlichen Zeitraum oder eine allgemeine Mindestgrenze für die beseitigten Bergschäden geben. Jeder Schadensfall ist als individueller Fall zu bewerten. Auch wenn es ein zwischen RAG und vbhg ein ausgehandeltes sogenanntes Gesamtminderwert-Abkommen gibt, ist das für die Betroffenen nicht bindend. Selbst die Meßzahl der RAG ist nicht 1:1 übertragbar.

Die IGAB lehnt eindeutig die Anwendung einer lokalen Mindestschwingungszahl von 50 mm/s für die verursachenden Erdbeben ab, weil deren Schadenswirkung schon bei 5 mm pro Sekunde möglich ist; dabei ist die kumulative Wirkung zu beachten. Die IGAB Falscheid und Umgebung wird auf das Thema zurückkommen und erwartet ein reges Interesse der Bevölkerung. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass die behandelt Thematik nicht verwechselt werden darf mit dem Berufungsverfahren nach § 906 BGB, das sich beim Landgericht Saarbrücken wegen des eingeholten Gutachtens in die Länge zieht.

Lebach, den 23.August 2010 Der Vorstand