Verjährung der Schäden aus 2008

Achtung!
Zum Jahresende droht die Verjährung von Entschädigungsansprüchen

Die regelmäßige Verjährungsfrist für alle Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit Bergschäden beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Schäden aufgetreten sind und für die Betroffenen Hauseigentümer erkennbar waren. Es besteht somit die Gefahr, dass zum Ende diesen Jahres Entschädigungsansprüche für Schäden verjähren, die im Jahr 2008 aufgetreten sind. Dies ist durchaus brisant, da sich bekanntlich im Jahr 2008 eine große Anzahl schwerer bergbaubedingter Erdbeben mit dem negativen Höhepunkt am 23.02. ereignet haben.

Der Landesverband empfiehlt daher allen von den Erschütterungen betroffenen Hauseigentümern nachzuprüfen, ob die Schäden aus den schweren Erschütterungsereignissen dieser Zeit bei der RAG angemeldet wurden. Ist dies der Fall und prüft die RAG die Ansprüche, so ist die Verjährungsfrist für die Zeit der Verhandlungen gehemmt. Dies bedeutet, dass sich die Verjährungsfrist um den Zeitraum der Verhandlungen verlängert. Erforderlich hierfür ist jedoch auf jeden Fall, dass die Schäden bei der RAG angemeldet wurden und die RAG bestätigt hat, dass sie die Ansprüche prüfen wird. Nimmt die RAG keine Verhandlungen auf, so kann die Verjährung nur durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens oder durch Klageerhebung gehemmt werden.

Entschädigungsansprüche nach § 906 BGB wegen des Wohnwertverlustes durch die Erschütterungsereignisse verjähren nicht zum Jahresende, da die RAG bezüglich dieser Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.

Achtung!
Terminhinweis für Info-Veranstaltung in Völklingen zum Thema Schlussregulierung und Entschädigung wegen bergbaubedingter Schieflage

Die Bergschadensgemeinschaft Völklingen e.V. lädt alle vom Bergbau betroffenen Hauseigentümer in Völklingen und Umgebung zu einer Info- Veranstaltung am 30. August 2011 im Katholischen Pfarrheim, Hausenstr. 68, 66333 Völklingen-Fenne ein. Thema der Veranstaltung ist die Schlussregulierung von Bergschäden und Entschädigungsansprüchen wegen bergbaubedingter Schieflage von Häusern.

Untersuchungen im Raum Völklingen haben ergeben, dass eine Großzahl von Bergschäden und Schieflagen noch nicht entschädigt wurden, obwohl der Abbau in einigen Gebieten bereits vor langer Zeit eingestellt wurde. In der Veranstaltung werden die Betroffenen darüber aufgeklärt, welche Entschädigungsansprüche sie noch geltend machen können. Referenten sind Herr Rechtsanwalt Dr. Rolf Friedrichs von der Anwaltskanzlei Schneider, Trost, Dr. Friedrichs in Lebach und Herr Magnus von Bormann vom Ingenieur- und Vermessungsbüro Altegoer GmbH in Bochum. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr.