Das Saarland im Historienrausch – vom Versuch das Schwarze an der Kohle weiss zu waschen

Presseinformation 1/04.012012

Die Bergbaubetroffen im Saarland würden sich sehr gerne zur Geschichte des Bergbaus an der Saar bekennen. Sie würden gerne an der öffentlich zelebrierten Erinnerungskultur zum Ende des Saarbergbaus teilnehmen und mit den Bergleuten und der RAG einen Abschied in würdigem Rahmen feiern, wie er vom Chef der RAG Bernd Tönjes in der SZ vom 02.01. gefordert wird.

Leider können die Bergbaubetroffenen an der Saar in den Fördertürmen der ehemaligen Zechen keine Leuchttürme in der eigenen Geschichte erkennen. Bergbaubetroffene die von den Schattenseiten des schwarzen Goldes, von den dunkeln Seiten unter und über der Erde im Umkreis der Fördertürme an der Saar berichten wollen, kommen sich immer mehr wie der Überbringer schlechter Botschaften in der griechischen Mythologie vor – Sie werden bestraft.

Bergbauschäden wurden und werden nicht oder nur teilweise reguliert. Schlichtersprüche zur Anerkennung des merkantilen Minderwertes der Schlichtungsstelle für Bergbauschäden bei der IHK in Saarbrücken werden nicht anerkannt. Das Rechtsmittel der Revision, dass ein Bergbaubetroffener stellvertretend für alle Opfer der bergbaubedingten Erdbeben vor dem BGH in Karlsruhe eingelegt hat, wird von der RAG zur Waffe für die Verweigerung der Zahlung einer berechtigten und von den höchsten Gerichten Deutschlands anerkannten Entschädigung nach § 906 umgeschmiedet. Der Kläger, der privates Geld und über Jahre seine Zeit und auch seine physische und psychische Gesundheit belastet hat, wird von der RAG süffisant in den Medien zu einem ewig Unzufriedenen, zum Schuldigen dafür gemacht, dass die RAG nun „bedauerlicher“ Weise die Entschädigung auf Jahre nicht auszahlen kann. Hier wird das Opfer zum Täter gemacht!

Ohne die fristwahrende Einlegung der Revision könnten unzureichend geklärte Details des Urteils zu Lasten aller saarländischen Bergbaubetroffen ausgelegt werden. Aus diesem Grund hat sich der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar entschlossen das finanzielle Risiko für den Kläger in diesem als Musterverfahren anzusehenden Prozess vor dem BGH zu übernehmen. Der Landesverband bedankt sich ausdrücklich bei dem Kläger, dass er die erneuten Belastungen uneigennützig als Vorkämpfer für die berechtigten Forderungen der saarländischen Bergbaubetroffenen auf sich nimmt.

Sollte die RAG es mit ihrem „erhofften Schlussstrich“ und einem „Abschied in einem würdigen Rahmen“ ernst meinen dann muss sie alle offenen Posten und Forderungen der Bergbaubetroffenen in ihre Abschlussrechnung aufnehmen und über die endgültige Regulierung mit den Betroffenen verhandeln.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen wird das Ende des Bergbaus im Saarland weithin kritisch begleiten und sich für die Belange der Bergbaubetroffenen an der Saar einsetzen. Zum Thema Altbergbau und Bergschäden wird der Verband Infoveranstaltungen im gesamten Saarland anbieten.

Die nächste Veranstaltung zum Thema findet am 10.01.2012 in Saarbrücken- Altenkessel im Hotel Wahlster, Gerhardstr. 12 statt. Beginn der Veranstaltung ist um 18.30 Uhr. Die Betroffenen werden über typische Probleme der Bergschadensregulierung informiert, wie z. B. Schieflagen, die Abbausituation in Altenkessel, Verjährungsfragen, merkantiler Minderwert und Schlussregulierung. Referenten sind Herr Rechtsanwalt Dr. Friedrichs aus Lebach und als Sachverständiger Herr Magnus v. Bormann vom Ingenieurbüro Altegoer GmbH aus Bochum.

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