Pressemeldung der Gemeinde Nalbach zum Urteil OVG-SLS – 19.12.2019

Gemeinde Nalbach gewinnt gegen Bergamt und RAG – die Pumpen müssen weiter laufen!

Am 10.12.2019 wurde vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Berufung zur Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt des Saarlandes und die RAG AG wegen der Zulassung des Sonderbetriebsplans vom 19.02.2013 zum Ansteigen des Grubenwassers im Bergwerk Ensdorf auf -400 m NN verhandelt. Nachdem das Verwaltungsgericht der Klage in der ersten Instanz bereits stattgegeben hatte, wurde – nachdem das Oberbergamt wie auch die RAG Berufung eingelegt hatten – heute das Urteil der Gemeinde zugestellt. Die Pumpen müssen weiterlaufen! Begründung des Urteils durchs das Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis:

In der Verhandlung in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht, sowie vor dem Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren, das durch das Oberbergamt angestrebt wurde, stellte sich nun heraus, dass das Gericht im Vorgehen des Bergamtes erhebliche Fehler sieht, der Klage der Gemeinde in weiten Teilen gefolgt ist und das erstinstanzliche Urteil bestätigt hat. Der Sonderbetriebsplan wurde aufgehoben, das Grubenwasser muss weiterhin abgepumpt werden.

Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, nicht nur für die Beendigung des Bergbaus im Saarland sondern auch über die Landesgrenzen hinaus, z.B. für die Beendigung und eine mögliche Grubenflutung des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen.

 

Die nächsten Entscheidungen über ein Ansteigenlassen des Grubenwassers im Saarland werden in dem aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren und dem Verfahren zur Aufstellung des Abschlussbetriebsplanes getroffen. In diesen besteht aus Sicht der Gemeinde Nalbach und der anderen betroffenen Gemeinden auch weiterhin noch erheblicher Aufklärungsbedarf. Dieser wird auch durch die im Verfahren eingereichten Einwendungen von mehr als 6.800 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, über 100 betroffenen Firmen und 30 betroffenen Städten und Gemeinden deutlich.

 

Durch den Widerspruch und die Klage der Gemeinde Nalbach hat sich im Prozess der Grubenflutungen ein Zeitfenster eröffnet, welches die aktuelle wichtige, gesellschaftliche, politische und fachliche Diskussion ermöglicht. Das Urteil zeigt auch das wesentliche Verfahrensschritte und notwendigen Gutachten im Planungsverfahren fehlen und daher keine Grundlage für eine Grubenflutung gegeben ist. Das zeigt auch ein Schwerpunkt der Urteilsbegründung in der Beurteilung der Ausgasung von Radon, einem Edelgas das höchst krebserregend und mit dem Grubengas Methan durch die Grubenflutung verstärkt an die Erdoberfläche gepresst wird, so auch in den Lebensbereich der Betroffenen Bevölkerung eindringt. Mit der aktuellen Entscheidung ist es der Gemeinde Nalbach glücklicherweise gelungen, sich schützend vor die Belange der Bergbaubetroffenen zu stellen. Im Saarland sind über 600 000 Menschen von den Auswirkungen einer Grubenflutung betroffen.

 

Dieses Urteil stärkt die Forderung der Gemeinde auf Durchführung eines rechtssicheren Verfahrens, welches die Auswirkungen des geplanten Vorhabens in der notwendigen Detailtiefe betrachtet, bevor eine Entscheidung über die Genehmigung getroffen wird.

Die Gemeinde Nalbach bedankt sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrichs für die kompetente und souveräne Prozessführung, bei Herrn Dr. med. Karl-Michael Müller für die wichtige Grundlage der Radonuntersuchung im Saarland und bei der IGAB Nalbach sowie dem Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. für die Unterstützung.

 

Peter Lehnert                                                                  Begleitender Rechtsanwalt

Bürgermeister                                                                 Dr. Friedrichs

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66809 Nalbach                                                                 66822 Lebach

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