§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: „Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden in Falscheid und Umgebung e.V.“. Er hat den Sitz im Lebacher Ortsteil Falscheid und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lebach eingetragen.
§ 2 Zweck und Aufgabe
1. Zweck des Vereins ist insbesondere,
a) sich dafür einzusetzen, die Lebensqualität und den Lebensraum seiner Mitglieder und der BürgerInnen der Lebacher Ortsteile Eidenborn, Falscheid, Hoxberg und Zollstock zu erhalten,
b) die Bevölkerung über die Umweltgefahren und deren Abwendungsmöglichkeiten aufzuklären (z.B. durch Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Austeilung von Flugblättern. Protestaktionen usw.)
c) darauf hinzuwirken, dass Schäden vermieden oder begrenzt werden, die durch den Kohleabbau unter bewohntem Gebiet entstehen (z.B. Schäden an Gebäuden, Entstehung von Erdrissen),
2. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
3. Er ist politisch und konfessionell neutral.
4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.