IGAB Falscheid und Umgebung e.V. Satzung

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt. Er ist ein Jahresbeitrag und wird bei Vereinseintritt und dann jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig. Die Zahlungsmodalitäten der Mitgliedsbeiträge sind auf den Beitrittserklärungen festgelegt.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen desselben so zu benutzen, wie dies von dem Verein durch seine Organe festgelegt wird.

2. Jedes Mitglied kann wählen und gewählt werden.

3. Pflichten der Mitglieder sind:

    a) Zahlungen der festgelegten Vereinsbeiträge

    b) Beachtung der Vereinssatzung und der Beschlüsse des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung.