§ 8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- der Vorstanddie Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand
drei gleichberechtigten Vorstandssprechern
einem Kassierer
drei Beisitzern
2. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Verein wird durch den Vorstand verwaltet. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die drei Vorstandssprecher und der Kassierer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und zeichnen als gesetzliche Vertreter des Vereins.
3. Alle Ämter im Vorstand sind Ehrenämter.
4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
5. Die Abstimmungen im Vorstand erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.
6. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der ihm satzungsgemäß angehörenden Mitglieder anwesend sind.
7. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich, soweit nicht die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder nicht-öffentliche Besprechung einzelner Tagesordnungspunkte beschließt.