Monat: August 2011

Verjährung der Schäden aus 2008

Achtung! Zum Jahresende droht die Verjährung von Entschädigungsansprüchen Die regelmäßige Verjährungsfrist für alle Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit Bergschäden beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Schäden aufgetreten sind und für die Betroffenen Hauseigentümer erkennbar waren. Es besteht somit die Gefahr, dass zum Ende diesen Jahres Entschädigungsansprüche für Schäden verjähren, […]