Hartz IV gilt nicht im Bergbau

Notizen aus dem Schwarzbuch der Nation
Aus: Berliner Zeitung vom 24.August 2004: „Hartz IV gilt nicht im Bergbau“

Die Beschäftigten des Steinkohlebergbaus in Nordrhein-Westfalen und im Saarland „bleiben von den mit der Hartz IV-Reform verbundenen Einschnitten beim Arbeitslosengeld II auf lange Zeit weitgehend verschont.“ In die Absprache mit der Bundesregierung sind die Kohleländer NRW und Saarland eingebunden. Aus der Sicht der Gewerkschaft wird bis 2012 kein Bergbau-beschäftigter in die Arbeitslosigkeit entlassen, d.h. sie sind auf „Unterstützung der Arbeitsverwaltung gar nicht erst angewiesen“.

Im Jahr 2003 wurden – so die Berliner Zeitung – aus öffentlichen Haushalten insgesamt Anpassungsgelder in Höhe von 180 Millionen Euro an die Bergbau-Vorruheständler ausgezahlt. Darüberhinaus gewährte die Knappschaft 2003 Ausgleichszahlungen über 136 Millionen Euro, so dass die bergbautypische Altersregelung mit insgesamt 326 Millionen Euro zu Buche schlug. Der Bundeszuschuss für die Bundesknappschaft belief sich in 2003 auf 7,3 Milliarden Euro.

Wie die Berliner Zeitung an anderer Stelle (Schmoldt attackiert FDP-Spitze) berichtet, verwahrte sich der Bergbau-Spitzenfunktionär und Kanzler-Freund Schmoldt gegen die NRW-FDP, „Bergleute als privilegierte Subventionsempfänger zu diffamieren“.

PS. Der Anteil am APG-Geld belastet den Haushalt des Saarlandes jährlich mit rund 9,6 Millionen Euro; das entspricht genau dem Betrag, um den der Zuschuss an die Universität pro Jahr gekürzt wurde.

Die Maxime ist bekannt: ALLE SIND GLEICH – NUR EINIGE SIND GLEICHER !!

Peter Haberer, Lebach