Der BERGSCHADENSBEAUFTRAGTE informiert
Fotografische Erfassung der Gebäudesubstanz
Noch einmal weise ich darauf hin, dass es sinnvoll ist, jetzt zu Beginn des wieder angelaufenen Steinkohleabbaus die eigene Gebäudesubstanz fotografisch zu erfassen bzw. erfassen zu lassen. Dies hat zumindest den Vorteil, dass im Falle einer Bergschadensstreitigkeit Klarheit darüber herrscht, ob Risse in der Substanz erst nach dem beginnenden Abbau aufgetreten sind bzw. sich erweitert haben, also wahrscheinlich bergbaubedingt sind, oder ob sie bereits vor dem Abbau vorhanden und somit bergbaufremd sind. Auf meine früheren Ausführungen darüber, welche Partien eines Gebäudes auf jeden Fall fotografisch erfasst werden sollen, verweise ich.
Als einfachster Weg empfiehlt sich, die fotografischen Aufnahmen sachverständig durchführen zu lassen. Herr Albert Müller aus Landsweiler verfügt über die entsprechende fotografische Ausbildung und ist darüber hinaus über das informiert, was fotografisch festgehalten werden sollten. Sie können mit Herrn Müller unmittelbar einen Termin vereinbaren unter den Telefon-Nrn.: 2231 bzw. 01715517473. Je nach Anfahrtsweg, Anzahl und Schwierigkeit der Aufnahmen kosten diese zwischen 30,00 € und 50,00 €. Ich empfehle, von diesem Angebot kurzfristig Gebrauch zu machen. Die Kosten können im Falle einer späteren Bergschadensregulierung unter Umständen als Schadensposition geltend gemacht werden.
Erderschütterungen durch den neuen Abbau
Erwartungsgemäß hat auch der neue Abbau wieder Erderschütterungen ausgelöst. Bis jetzt sind seit dem 01.07.2004, dem Anlauf des Strebs 8.9 Ost, zahlreiche kleinere, darunter acht Erdstöße zu verzeichnen mit einer Schwinggeschwindigkeit von 1 mm/sec. und darüber. Von diesen ereignete sich die stärkste Erschütterung gleich am 01.07.2004 mit einer Schwinggeschwindigkeit von 2,92 mm/sec., die in der Nähe des Nordschachts gemessen wurde. Nach den aktualisierten Planungen wird der Partnerstreb 8.10 Ost am 01.11.2004 aufgenommen, so dass ab diesem Zeitpunkt im Doppelstrebverfahren abgebaut wird. Ob damit eine Zunahme und Verstärkung der Erderschütterungen verbunden sein wird, bleibt abzuwarten.
Stand der Rechtsbehelfe gegen die Genehmigung
Die 36 Widersprüche gegen die Genehmigung des Abbaus der Strebe 8.9 bis 8.12 Ost hat das Bergamt inzwischen dem Oberbergamt zur Entscheidung vorgelegt. Die Widerspruchsführer erhalten von dort zu gegebener Zeit einen Widerspruchsbescheid.
Nach mir vorliegender Kenntnis ist bei dem Verwaltungsgericht des Saarlandes lediglich ein einziger Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Sofortvollzug der Genehmigung eingegangen. Von solchen Anträgen könnten jedoch noch weitere folgen, weil insoweit keine gesetzliche Frist besteht, ein Stoppantrag also noch gestellt werden kann bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Widerspruchs- und ggfls. eines Klageverfahrens.
Sprechstunden der DSK
Noch einmal verweise ich auf die Sprechstunden, die die DSK jeweils am letzten Dienstag eines Monats im kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses Falscheid von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchführt. Der nächste Termin ist also der 28. September 2004. Dort können Sie aktuelle Abbaupläne sehen, die Lage und Gefährdung Ihres Gebäudes in Bezug auf den Abbau erfahren sowie sich auch über alle sonstigen bergbaulichen Fragen informieren. Darüber hinaus steht Frau Dipl.-Soziologin Hell von der DSK auch für Einzelngespräche im DRK-Raum zur Verfügung, so dass in jedem Fall auf Wunsch datenschutzrechtliche Belange gewahrt bleiben.
G. Hontheim
Bergschadensbeauftragter der Stadt Lebach