Info IGAB-Reisbach
Abbau in naher Zukunft unter Reisbach
Nach den vorliegenden Planungen wird die Ortslage Reisbachs in den Jahren 2007/ 08 durch Flöz 8.7/8.8 West, Wahlschied erneut unterbaut.
Im Verwaltungsgerichtsverfahren, wurde von der DSK mitgeteilt, dass der jetzt geplante Abbau zu größere Senkungen als der bereits durchgeführte bewirkt, da Senkungen des Abbaus in Flöz Schwalbach, die im Gebirge „stecken geblieben“ sind, zu den Senkungen des Abbaus im Flöz Wahlschied dazukommen. Diese damit einhergehenden starken Bodenbewegungen treffen auf eine bereits stark vorgeschädigte Gebäudesubstanz.
Mit den dann auftretenden Senkungen stellt sich erneut die Vernässungsproblematik. Prof. Wagner hat ja als Ergebnis beider Abbauten großflächige Vernässungen in der bebauten Ortslage prognostiziert. Die DSK argumentiert, dass ihre derzeit vorliegenden Grundwassermessungen keine bedeutsamen Veränderungen zeigen. Diese Ergebnisse sind allerdings nur sehr eingeschränkt aussagekräftig. Zum einen waren – worauf die Gutachter auch hinweisen – die beiden letzten Jahre in unserer Region sehr niederschlagsarm. Zum anderen fällt ein Großteil der vernässungsrelevanten Senkungen ja erst 2007/08 an.
Um im Genehmigungsverfahren das beste für den Ort zu erreichen, hat die IGAB gemeinsam mit der Gemeinde Saarwellingen sowie Gutachtern und Anwälten Konzepte erarbeitet. Wir stellen diese Konzepte auf unserer Mitgliederversammlung am 17.6.2005 vor. Um diese Konzepte in das Genehmigungsverfahren einfließen zu lassen, wurden von der IGAB mehrere Gespräche mit dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsministerium, vertreten durch Staatssekretär Hettrich, geführt. Der Ergebnisse sind bisher mit einem vorsichtigen Optimismus zu bewerten. Staatssekretär Hettrich hat zugesagt, auf unserer Mitgliederversammlung mit uns die Vorgehensweise im Zulassungsverfahren zu erörtern.
Schadensregulierung/Schiedsstelle
Der Abbau in 8.7/8.8 West, Schwalbach, hat die von uns prognostizierte flächendeckende Beschädigung der Bausubstanz nach sich gezogen. Die Schadensregulierung der DSK ist nach den uns vorliegenden Rückmeldungen nach wie vor unbefriedigend. Unstrittige Bergschäden – z.b. Risse in Gebäuden – werden im Regelfall unproblematisch reguliert, bei Rissen in Bodenfliesen, Vernässungen u.ä. sind die Regulierungsangebote dagegen mehr als unbefriedigend. In diesen Fällen wird, ohne dass die Bergbauauswirkungen auf das Haus genauer untersucht wurde, meistens auf Baumängel verwiesen. Wir sind der begründeten Auffassung, dass bei strittigen Schadensfällen zunächst ein bodenkundliches Gutachten, das die abbaubedingten Belastungen aufhellt, zu erstellen ist. Die bisherige Vorgehensweise, bei der baukundliche Gutachten ohne Berücksichtigung der Bodenbewegungen erstellt werden, hat nichts mit seriöser Schadensregulierung zu tun. Diese Problematik, die auch in Zusammenhang mit der Fortsetzung der Schiedsstelle zu erörtern ist, ist Gegenstand des jetzt anstehenden Gesprächs mit Staatssekretär Hettrich und Vertretern der Bergbehörden. Wir berichten darüber.