Entscheidung spiegelt Rechtlosstellung der Bergbaubetroffenen
Pressemitteilung der Bergschadensgemeinschaft Gemeindebezirk Völklingen e.V.
Für den Vorsitzenden der Bergschadensgemeinschaft Gemeindebezirk Völklingen e.V., Manfred Jost, spiegelt sich in der heute veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts die gesamte Rechtlosstellung der Bergbaubetroffenen.
Bereits im Oktober 2004 sei das Verfahren als Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingereicht worden. Obwohl das Gericht bereits Ende April seine Entscheidung getroffen hatte, sei diese den beiden Klägern erst vergangenen Mittwoch zugestellt und am 31.05.2005 per Pressemitteilung veröffentlicht worden.
Für Jost ist diese Verfahrenspraxis skandalös, denn der beklagte Kohleabbau aus dem Streb W 83-3 endet in 2, spätestens 3 Wochen. „Hier hat wieder diese unheilvolle Verknüpfung von Sofortvollzug und gerichtlicher Verfahrensdauer zugeschlagen, so dass letztendlich Rechtsschutz in bergbaulichen Zulassungsverfahren nur bedingt vorhanden ist, so Manfred Jost.
Hinsichtlich der Urteilsbegründung ist sich, nach Auffassung des Vorsitzenden, das Gericht treu geblieben. „Man muss den Eindruck gewinnen, dass vor den Verwaltungsgerichten der Existenz des gemeinen Feldhamsters mehr Bedeutung zugestanden wird, als Leib und Leben der vom Kohlebergbau betroffenen Bevölkerung“, so Manfred Jost abschließend, der voller Hoffnung auf sein eigenes beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängiges Verfahren blickt.