Kritik des Bundesrechnungshof wirft weitere Fragen auf

Wirtschaftsministerium sah keinen Grund zur Beanstandung

Bereits Anfang August prangerte der Bundesrechnungshof die Anzeigenkampagne der Deutschen Steinkohle AG (DSK) an. Ziel der Kampagne war nach Auffassung der Rechnungsprüfer, die Bürger anzusprechen und für weitere Subventionszahlungen zu werben. Die gewährten Subventionen jedoch, seien als Mittel für den Absatz deutscher Steinkohle gedacht.

Vor diesem Hintergrund verwies die DSK darauf, dass das Wirtschaftsministerium die Kampagne in den vergangenen zwei Jahren nicht beanstandet habe. Ein Umstand, welcher vor dem Eckpunkt leerer Kassen die berechtigte Frage aufwirft, warum dieser Punkt nicht schon längst seitens der Bundesregierung angemängelt wurde.

Interessanterweise stellte die IGAB-Nalbach bereits im Jahr 2003 Strafanzeige wegen der besagten Kampagne. „Hier werden Subventionsgelder entgegen ihrer Verwendungsbeschränkung verwendet.“, so damals der Pressesprecher der IGAB-Nalbach.

Quelle:
– WDR: Rechnungshof kritisiert Werbung für Kohle
LR-Online: Steinkohle-Hilfen für Werbung ausgegeben – Portal-Lebach.de: IGAB-Nalbach erstattet Strafanzeige gegen die DSK
   (Artikel vom 22. November 2003)