Steht das Ende der Kohlesubventionen bevor?
Auf jeden Fall hat der Wind sich für die RAG und ihre Börsenpläne gedreht. Auch der IGBCE bläst der Wind, trotz erfolgreicher Lobbyistenarbeit, hart ins Gesicht. Zurzeit wird öffentlich über einen Ausstieg aus der Kohle, eventuell schon im Jahr 2012, nachgedacht.
Umso härter treffen RAG und DSK auch die Signale aus dem erfolgsgewohnten juristischen Bereich. Mehrere Gerichtsverfahren gegen die RAG und DSK sind vor den Gerichten in NRW und an der Saar anhängig. Selbst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich in der Auseinandersetzung um den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks Walsum, mit den Klagen der Stadt Voerde und Klägern aus Dinslaken, Duisburg und Voerde zu beschäftigen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor kurzem wichtige Entscheidungen zum Inhalt von Rahmenbetriebsplänen im Steinkohlen- und Braunkohlentagebau gefällt. Z.B. wurde eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster aufgehoben und die Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer gestärkt. Auch die Entscheidungen saarländischer Verwaltungsgerichte zum Rahmenbetriebsplan zum Kohleabbau unter Fürstenhausen, Deutschlands bekanntester bergbaugeschädigter Gemeinde – von 720 Häusern haben nur 2 Häuser in Fürstenhausen ohne Bergbauschäden überstanden, wurden angezweifelt und für unwirksam erklärt.
Und nun nach über 5800 Einwendungen gegen den Kohleabbau in der Primsmulde Süd im Saarland müssen sich die Verwaltungsgerichte des Saarlandes mit 11 Klagen, teilweise auch im Eilverfahren gegen den schon begonnenen Steinkohleabbau in der Primsmulde befassen.
Erstmals klagen auch saarländische Gewerbe- und Industriebetriebe aus der Angst vor Betriebsstörungen heraus gegen einen Sonderbetriebsplan zur Kohleförderung an der Saar.
Besonderst schwerwiegend ist, dass mit den Dillinger Hüttenwerken einer der wichtigsten Arbeitgeber mit über 7500 Beschäftigten sich gegen die Abbaupläne der DSK stellt.
Das erste Mal in einem Jahrzehnte dauernden Kampf gegen eine ökonomisch wie ökologisch sinnlose Kohleförderung haben die vom Bergbau betroffenen Bürger, die mit ihrem Privatvermögen und ihrer Gesundheit für eine vermeintliche Energiesicherheit durch eine dauersubventionierte heimische deutsche Steinkohle leiden, die berechtigte Hoffnung, dass deutsche Gerichte eine juristische Entscheidung vor Ende der Kohleförderung in den betroffenen Gebieten fällen.
Denn jetzt stehen zukunftsfähige und für die betroffenen Regionen überlebenswichtige Arbeitsplätze gegen dauersubventionierte Arbeitsplätze, die noch nicht einmal den Stellenwert einer ABM-Massnahme erreichen.