Intervention der IGABn Nalbach und Schmelz beim LFU des Saarlandes
Die IGABn Schmelz und Nalbach nahmen stellvertretend für die bergbaubetroffenen Bürger in der Primsregion Stellung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtline (WRRL) der Europäischen Union (EU) im Projekt lebendige Prims.
Bezugnehmend auf die nicht beachteten und ungelösten wasserwirtschaftlichen Probleme im bisherigen Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Umsetzung der WRRL im Bereich untere Prims beanstandeten die oben aufgeführten Interessengemeinschaften die unzureichende Aufklärung und Beteiligung der BürgerInnen an dem in der Vorlage des Überblicks über die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen aus dem Projekt „lebendige Prims“ aufgeführten Probleme des Steinkohleabbaus in der Primsmulde Süd und Nord im Abschnitt des Primsgewässers V-2.
Wir sehen hier nach Art. 14 der WRRL, „Information und Anhörung der Öffentlichkeit“, einen groben Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen der EU Wasserrahmenrichtlinie, da eine Information der betroffenen Bürger über die Auswirkungen des Bergbaues auf den Unterlauf der Prims bis heute nicht erfolgt ist.
Erschwerend werten die Beschwerdeführer, dass in der Projektkarte der erheblich veränderten Oberflächenwasserkörper, Stand 28.02.2006, die Prims in ihrem Unterlauf ab Theelmündung bereits als HMWN Kandidat (= totes Gewässer) eingestuft ist. Ein Fluss, wo Forellen heimisch sind!
Wie aus Fachkreisen verlautet, wurde diese schlecht möglichste Einstufung im Vorgriff auf den in der Region geplanten Bergbau in der Primsmulde Süd und Nord vorgenommen. Dies werten wir als Versuch, das Verschlechterungsverbot nach WRRL zu Gunsten des Bergbauunternehmens RAG und des Bergbaubetreibers DSK aufzuweichen.
Anlässlich einer Stadtratssitzung der Stadt Dillingen im Jahre 2006 erläuterte der für das Bergwerk Ensdorf zuständige Markscheider, Herr Hagelstein, dass außer der Maßnahme des Ausbaggerns der Prims andere Vorhaben oder Verfahren als Sicherungsmaßnahmen gegen Hochwasser und Vernässung nach einer Absenkung des Flussbettes als Folge des Kohleabbaues im unteren Primsverlauf aus geologischen, hydrologischen und wirtschaftlichen Vorgaben nicht möglich erscheinen. Maßnahmen, die zum Schutz und Erhalt des ökologischen Ist-Zustandes der Prims und der nachfolgenden Gewässer Saar und Mosel nach der WRRL auch schon während des Kohleabbaues in der Primsmulde Süd, hier insbesondere beim Abbau der Strebe 3 und 4 notwendig wären, sind bis zum heutigen Tag weder durch den Bergbaubetreiber oder die übergeordneten Bergbaubehörden geplant noch benannt worden.
Da in keiner der bisherigen Veröffentlichungen und Veranstaltungen eine verbindliche Stellungnahme zu den ökologischen Auswirkungen des Bergbaues auf die Prims und die daraus resultierende Gefährdung für die im Primstal lebenden BürgerInnen dargestellt wurde, ist die Realisierung der Umsetzung der WRRL in dem von der EU gegebenen Planungs- und Zeitrahmen gefährdet.
Die Interessengemeinschaften zur Abwendung von Bergschäden aus Schmelz und Nalbach fordern daher alle Projektbeteiligte auf, alle relevanten Wasserbewirtschaftungsfragen, insbesondere auch die im Überblick dargestellten „wasserwirtschaftlichen Probleme im Betrachtungsraum Prims durch den geplanten Kohleabbau in Primsmulde Süd und Nord“ verbindlich zu klären.
Derzeit erwarten wir eine schriftliche Stellungnahme der betroffenen Landesministerien aufgrund unserer Gespräche mit Vertretern des Ministeriums für Umwelt als Projektverantwortliche und des Ministeriums für Wirtschaft als Aufsichtsbehörde für Bergbaubelange.